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Getränkehändler ergaunert 44.000 Euro Pfand


Manipulierter Automat
Getränkehändler ergaunert 44.000 Euro Pfand

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 17.11.2016Lesedauer: 2 Min.
Pfandautomat bei einem Einzelhändler.Vergrößern des Bildes
Pfandautomat bei einem Einzelhändler. (Quelle: Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Kölner Amtsgericht hat einen Getränkehändler verurteilt, der mit einer einzelnen Flasche 44.000 Euro Pfand an seinem Rückgabeautomaten ergaunert hat. Der geständige und nicht vorbestrafte Mann erhielt wegen gewerbsmäßigen Betrugs eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Laut Gericht hatte der Angeklagte einen Automaten für die Rückgabe von Pfandflaschen mit Hilfe eines Holztunnels und eines Magnetsensors so umgebaut, dass Flaschen zwar gescannt, aber nicht geschreddert wurden. So konnte er dieselbe Flasche immer wieder neu einstecken und das Pfand einlesen lassen - insgesamt mehr als 177.000 Mal. Mit der Zeit kam auf diese Weise eine Summe von 44.362,75 Euro zusammen.

Das Geld bekam er von einer Clearingstelle, die den Pfandausgleich organisiert. Händler, die mehr Pfandflaschen zurücknehmen und damit auch mehr Geld auszahlen, als sie an Pfand einnehmen, bekommen von dort die Differenz erstattet - bzw. müssen im umgekehrten Fall ihre Pfandüberschüsse dorthin überweisen.

Bei der betreffenden Firma, der Deutschen Pfandsystem GmbH, war der Betrug wegen der großen Anzahl Flaschen, die täglich bundesweit zurückgegeben werden, jedoch nicht aufgefallen. Erst ein anonymer Hinweis führte die Ermittler zu dem 37-Jährigen.

Masche ist Ermittlern bekannt

Die Masche ist laut Staatswaltschaft bekannt und verursache einen Millionenschaden, schreibt der "Kölner Stadtanzeiger". Auch der Angeklagte hatte demnach die Betrugsmethode nicht selbst erfunden, sondern sich die Technik für rund 5000 Euro gekauft.

"Das ist ja schon logistisch eine Meisterleistung", zitierte der "Kölner Stadt-Anzeiger" den Richter aus dem Prozess. "Da haben Sie ja den ganzen Tag nichts anderes gemacht, als den Automaten zu bedienen." Darauf habe der Angeklagte geantwortet: "Ich habe ein Radio danebengestellt, weil es mir sonst zu langweilig war."

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