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Flughafen BER: Auto verursacht 200.000 Euro Parkgebühren


Ein Jahr an Flughafen geparkt
Auto sammelt 200.000 Euro Parkgebühren

Aktualisiert am 28.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Schönefeld: Ein Fahrzeug steht auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafenn Berlin Brandenburg BER. In Berlin macht das Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile rund 200.000 Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen.Vergrößern des Bildes
Wem gehört dieser VW Golf? Seit zwei Jahren steht er auf dem Kurzzeitparkplatz vor dem Flughafen BER. (Quelle: Anja Sokolow/dpa)
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Ein Auto steht seit mehr als zwölf Monaten am Flughafen BER. Die Airport-Verwaltung weiß ebenso wenig eine Antwort wie der Parkraumbewirtschafter.

Ein grauer VW Golf steht seit über einem Jahr auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafens BER. Das berichtet die "Berliner Zeitung". Der Wagen mit Hannoveraner Kennzeichen hat bisher Parkgebühren von mindestens 201.480 Euro verursacht.

Innen im Fahrzeug liegen eine angebrochene Schokoladentafel und eine halb volle Wasserflasche, das Bedienungsdisplay ist gesplittert. Außen hängt am hinteren Scheibenwischer etwas, das ein Stück Absperrband sein könnte.

Täglich kämen 552 Euro dazu. Die Flughafenverwaltung Berlin-Brandenburg GmbH sieht sich nicht in der Verantwortung und verweist auf den Parkraumbewirtschafter APCOA Deutschland GmbH. Ein PR-Berater von APCOA erklärte, man stehe im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und dem Eigentümer des Parkplatzes. Eine Sprecherin der Polizeidirektion Hannover, aus der das Auto stammt, konnte dennoch keine Auskunft darüber geben, ob das Auto als gestohlen gemeldet sei oder wo es sonst herkommt.

Bundespolizei weiß von nichts

Für die Sicherheit am Flughafen BER ist die Bundespolizeidirektion Berlin verantwortlich, doch auch hier weiß man nichts von diesem Fahrzeug. Die Zuständigkeit für den Bereich vor dem Flughafengebäude liegt bei der Brandenburger Landespolizei, jedoch gibt es auch hier keine näheren Informationen zu dem Fall. Es wird auf das Ordnungsamt der Gemeinde Schönefeld verwiesen. Dieses kenne das Auto zwar, sieht aber ebenfalls keine eigene Zuständigkeit, sondern verweist zurück auf APCOA.

Es bleibt unklar, ob die ausstehenden Parkgebühren jemals eingetrieben werden können. Der PR-Berater von APCOA betonte, dass dies davon abhänge, ob der Schuldner ermittelt werden könne und über die notwendigen finanziellen Mittel verfüge. Bis dahin tickt die Parkuhr am Berliner Flughafen BER weiter.

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