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Berlin – Tiergarten-Mord: Anklage geht von russischem Auftragsmord in aus


Attentat in Berlin
Anklage stellt Putins Russland unter Mordverdacht


Aktualisiert am 18.06.2020Lesedauer: 3 Min.
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Der Verdächtige, "Vadim Sokolov": Er reiste unter falscher Identität und soll den Auftragsmord in Berlin für die russische Regierung ausgeführt haben.Vergrößern des Bildes
Der Verdächtige, "Vadim Sokolov": Er reiste unter falscher Identität und soll den Auftragsmord in Berlin für die russische Regierung ausgeführt haben. (Quelle: Reuters/Polizei Berlin)

Nach dem Mord an einem Georgier im Berliner Tiergarten hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Ein Killer soll im Auftrag des russischen Staats das Attentat ausgeführt haben.

Die oberste deutsche Anklagebehörde geht bei dem tödlichen Attentat auf einen Georgier im Berliner Tiergarten von einem Auftragsmord der russischen Regierung aus. Das sagte eine Sprecherin des Generalbundesanwalts t-online.de. Es sei Anklage erhoben worden. Demnach hätten staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation den Auftrag zum Mord erteilt, der am 23. August 2019 ausgeführt wurde.

Anklage geht von politischem Motiv aus

Hintergrund der Tat sei die Gegnerschaft des Opfers Tornike K. zum russischen Zentralstaat, zu den Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens. Der 40-Jährige habe unter anderem im zweiten Tschetschenienkrieg in den Jahren 2000 bis 2004 als Anführer einer tschetschenischen Miliz gegen Russland gekämpft. Russische Behörden stuften ihn als Terroristen ein.

Der Angeschuldigte habe den staatlichen Tötungsauftrag angenommen – entweder weil er sich eine finanzielle Entlohnung erhofft oder er das Motiv seiner Auftraggeber geteilt habe. t-online.de berichtete frühzeitig über die Ermittlungen und den Verdacht gegen den russischen Staat. Die Bundesanwaltschaft hatte zahlreiche Details bereits publik gemacht. Nun geht die Behörde mit einer Schilderung des Ablaufs wieder an die Öffentlichkeit.

Demnach sei der Beschuldigte Vadim K. – der unter dem Alias "Vadim Sokolov" auftrat – zur Durchführung des Auftrags am 17. August zunächst von Moskau nach Paris geflogen, von dort aus am 20. August weiter nach Warschau, wo er ein Hotel bezogen habe. Am Morgen des 22. August sei er dann nach Berlin gereist, wo er frühestens am Mittag eintraf. Einen Tag später habe er den Auftragsmord ausgeführt.

"Zwei weitere Schüsse auf den Kopf"

"In der Berliner Parkanlage 'Kleiner Tiergarten' näherte er sich Tornike K. auf einem Fahrrad von hinten", heißt es in der Pressemitteilung wörtlich. "Als er das arg- und wehrlose Opfer erreicht hatte, feuerte er mit einer mitgeführten Pistole des Typs Glock 26', die mit einem Schalldämpfer versehen war, seitlich auf den Oberköper des Tornike K." Er sei dabei mit dem Fahrrad zu Fall gekommen, aber unmittelbar darauf an den Getroffenen herangetreten "und feuerte zwei weitere Schüsse auf dessen Kopf ab".

Tornike K. starb noch am Tatort. Kurz danach wurde der mutmaßliche Auftragsmörder in der Nähe festgenommen. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie ein Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Später stellte sich heraus, dass dem Mann 2014 eine ganz ähnliche Tat in Russland vorgeworfen wurde. 2015 wurde die Fahndungsmitteilung dazu allerdings aus ungeklärten Gründen gelöscht.

Bereits im Zuge der Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft auf die mutmaßliche Verstrickung staatlicher russischer Stellen in dem Fall hingewiesen. Deutschland hatte daraufhin zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Angesichts der aktuellen Entwicklung sprach Bundesaußenminister Heiko Maas von einem "außerordentlich schwerwiegenden Vorgang". Die Bundesregierung behalte sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor.

Der russische Botschafter in Deutschland wies die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft am Abend zurück. "Die gegen russische staatliche Stellen erhobenen Vorwürfe halten wir für nicht gerechtfertigt und haltlos", erklärte Botschafter Sergej Jurjewitsch Netschajew. Die Behauptung des Generalbundesanwalts werde nach wie vor "durch keine Fakten und Nachweise bekräftigt".

Die "Unterstellungen" trügen "nicht zur positiven Entwicklung der ohnedies nicht einfachen deutsch-russischen Beziehungen bei", erklärte Netschajew weiter. Mögliche Maßnahmen gegen Russland würden "nicht unerwidert bleiben".

Verwendete Quellen
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