Entscheidung des Verfassungsgerichts NPD-Beschwerde zur Bundestagswahl 2017 erfolgreich
Bei der Bundestagswahl 2017 durfte die rechtsextreme NPD nicht teilnehmen – zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied. Die Berliner Landesliste hätte nicht zurückgewiesen werden dürfen.
Die rechtsextreme NPD wurde mit ihrer Berliner Landesliste zu Unrecht nicht zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Das stellte das Bundesverfassungsgericht jetzt nach einer 2019 eingereichten Beschwerde des Landesverbands fest, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Der Wahlfehler hat aber keine praktischen Auswirkungen, weil die Richterinnen und Richter keinen Einfluss auf die Sitzverteilung sehen.
Der Landeswahlausschuss hatte die NPD-Liste damals nicht zugelassen, weil einer der Kreisverbände seine Delegierten nicht im vorgegebenen Zeitraum, sondern einen Monat zu früh bestimmt hatte. Die vorzeitig gewählten Delegierten hatten dann an der Aufstellung der Liste aber gar nicht teilgenommen. Laut Verfassungsgericht hätte die Liste daher nicht allein wegen dieses Verstoßes zurückgewiesen werden dürfen.
- Nachrichtenagentur dpa