Partei vermutet "Attacke" AfD klagt gegen den Verfassungsschutz
Mehrere Gruppierungen der AfD werden auf Landesebene schon vom Verfassungsschutz beobachtet. Nun klagt die Partei gegen ein weiteres Vorgehen der Bundesbehörde – mit scharfen Argumenten.
Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Mitgliederzahl des "Flügel" soll geheim bleiben
Darin beantragt die AfD zum einen, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekannt zu geben. Zum Zweiten beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten, bekannt zu geben, über wie viele Mitglieder der sogenannte "Flügel" bis zur Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung des Gerichts an, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann, also besonders kurzfristig.
Entscheidung schon nächste Woche möglich
Nach Medienberichten will das Bundesamt für Verfassungsschutz in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach solle die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen. Vier Politiker in Bayern stehen bereits seit dem vergangenen Jahr unter Beobachtung. Im Juni 2020 war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Brandenburg beobachtet.
Die AfD im Südwesten hatte zuvor mitgeteilt, sie betrachte die mögliche Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz als ein politisches Manöver. "Wenn mit der AfD die bundesweit stärkste Oppositionspartei sieben Wochen vor einer Landtagswahl geheimdienstlich beobachtet werden soll, ist das nicht nur ein Unrecht", sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Markus Frohnmaier der dpa in Stuttgart. "Es ist auch eine schwerwiegende Attacke auf freie und demokratische Wahlen, wenn die Bürger durch einen unter Kontrolle der Regierung stehenden Geheimdienst in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden sollen." In Baden-Württemberg wird am 14. März ein neuer Landtag gewählt.
Wann Verdachtsfall?
"Verdachtsfall" ist eine Arbeitskategorie der Verfassungsschutzbehörden, die je nach Bundesland nicht das Gleiche bedeuten muss. Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz – um das es in diesem Fall geht – von einem Verdachtsfall spricht, dann sieht es "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Unter strengen Voraussetzungen kann das Amt in solchen Fällen zum Beispiel auch Mitglieder observieren oder Informanten anwerben. Auch die Überwachung etwa von Telefonaten ist vorstellbar, muss aber genehmigt werden. Ziel ist herauszufinden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und die Gruppierung möglicherweise als erwiesen extremistisch eingestuft werden kann.
- Nachrichtenagentur dpa