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AfD und Verfassungsschutz: Die Einschläge kommen näher


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AfD und Verfassungsschutz
Die Einschläge kommen näher


Aktualisiert am 09.07.2020Lesedauer: 3 Min.
Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke: Er und sein Flügel werden als Rechtsextremisten vom Verfassungsschutz beobachtet. Doch das Amt könnte noch weiter gehen.Vergrößern des Bildes
Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke: Er und sein Flügel werden als Rechtsextremisten vom Verfassungsschutz beobachtet. Doch das Amt könnte noch weiter gehen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die AfD wird erstmals namentlich im Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt. Formell sind es bislang nur Höckes Flügel und die Jugendorganisation. Doch zwischen den Zeilen bahnt sich ein großer Schritt an.

Für die AfD wird es eng. Die Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz scheint näher zu rücken. So jedenfalls können einige Passagen des an diesem Donnerstag vorgestellten Berichts für das Jahr 2019 interpretiert werden. Der Bericht erwähnt erstmals Teilorganisationen der Partei als rechtsextremistische Verdachtsfälle. Besonders die Ausführungen zum sogenannten "Flügel" sind dazu geeignet, ernsthafte Befürchtungen in der Parteispitze zu wecken.

Partei in Aufruhr

Der "Flügel" um Landessprecher Björn Höcke war im Jahr 2019 vom Bundesamt zunächst als Verdachtsfall geführt worden. Seit der Hochstufung zum Beobachtungsobjekt im Frühjahr 2020 gilt die Vereinigung dem Bundesamt sogar als gesichert rechtsextremistisch – in einer Reihe mit Neonazi-Parteien wie NPD, Die Rechte und der Dritte Weg. Nun dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsgewinnung eingesetzt werden.

Die Partei versetzte das in Aufruhr, wie t-online.de berichtete: Zahlreiche Mitglieder drohten mit Austritt, wenn der "Flügel" nicht aufgelöst werde. Nicht wenige hofften im gleichen Zuge, endlich den lange schwelenden Richtungsstreit lösen zu können – und sowohl Höcke als auch seinen engen Verbündeten, den Brandenburger Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz, aus der Partei zu werfen. Der war erst Ende des Jahres noch in den Bundesvorstand gewählt worden.

Zerschlagung und Verrat

So dringlich war die Lage nach der Einstufung des "Flügels" als Beobachtungsfall im März, dass der Bundesvorstand um Jörg Meuthen handelte und das Undenkbare binnen kürzester Zeit anging: Der Flügel solle sich auflösen, beschloss der Vorstand. Man wolle die "Strukturen zerschlagen", sagte Meuthen in druckreifster Behördensprache. Drei Monate später setzte er mit knapper Mehrheit sogar Kalbitz vor die Tür, der – das war schon lange bekannt – vermutlich über Jahrzehnte in Neonazi-Kreisen verkehrte.

Angesichts der massiven Offensive sprach Höcke von Verrat: "Die Spaltung und Zerstörung unserer Partei werde ich nicht zulassen." Vor allem Meuthen steht seitdem im Fadenkreuz seiner parteiinternen Gegner – Ränkespiele inklusive.

Der Einfluss des "Flügels"

Doch manch einer in der Partei mag geahnt haben, was nun im Verfassungsschutzbericht über den "Flügel" zu lesen steht, und was die Gesamtpartei in erhebliche Verlegenheit bringen könnte. Meuthen, der lange keinerlei Berührungsängte mit dem "Flügel" zeigte und Kritikern eher als Verbündeter von Höcke galt, mag es ebenfalls geahnt haben. Beispielsweise über das sogenannte "Kyffhäuser-Treffen" im Juli 2019 steht dort vermerkt:

  • "(...) die Inhalte der Redebeiträge und nicht zuletzt der von Höcke postulierte Gestaltungsanspruch für die Gesamtpartei brachten das gestiegene Selbstbewusstsein des 'Flügels' bei der Veranstaltung deutlich zum Ausdruck."


Der Begriff "Gestaltungsanspruch für die Gesamtpartei" birgt in diesem Zusammenhang besondere Sprengkraft. Denn stellt der Verfassungsschutz fest, dass der nun als rechtsextremistisch geltende "Flügel" durch Personal und Programmatik in der Praxis maßgeblichen Einfluss auf die AfD insgesamt nimmt, stünde der Beobachtung der AfD insgesamt wohl nicht mehr viel im Wege. Einen solchen Schritt scheint auch eine weitere Passage anzudeuten:

  • "'Der Flügel' sieht sich durch die Erfolge der von ihm dominierten östlichen AfD-Landesverbände bei den Landtagswahlen 2019 gestärkt und in der offensiven Agitation gegen parteiinterne Kritiker bestätigt. Insofern ist von einer zumindest konsolidierten Macht und Einflussbasis innerhalb der AfD auszugehen."


Im Folgenden heißt es, die Protagonisten des "Flügels" hätten ihre Machtbasis auf dem Bundesparteitag sogar noch weiter ausgebaut. Als Beleg wird beispielhaft Kalbitz' Wahl in den Bundesvorstand angeführt. Meuthens Gegenmaßnahmen – die Auflösung des "Flügels" und der versuchte Rauswurf von Kalbitz – scheinen also passgenau einer Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz entgegenwirken zu sollen.

"Szenetypisches Verhalten"

Ob die Maßnahmen allerdings ausreichen, darf als fraglich gelten. Kalbitz hat sich mittlerweile erfolgreich in die Partei zurückgeklagt, an Sitzungen des Bundesvorstands nimmt er wieder teil, er ist weiter Fraktionsvorsitzender in Brandenburg. Und der "Flügel" hat sich zwar offiziell aufgelöst, stellt aber wahrscheinlich bis zu ein Drittel aller AfD-Mitglieder. Höcke, den der Verfassungsschutz offen einen Rechtsextremisten nennt, ist weiter Landessprecher der Partei in Thüringen.

Deswegen ist auch nicht davon auszugehen, dass sich die Verfassungsschützer sonderlich beeindruckt von den Maßnahmen zeigen werden. "Das ist eine Nebelkerze", sagte beispielsweise Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer zur Auflösung des "Flügels". Die Vereinigung sei pro forma aufgelöst, die Arbeit werde aber fortgesetzt. Das sei "szenetypisches Verhalten", um der Beobachtung zu entgehen.

Tatsächlich hieß es in der Mitteilung des "Flügels" zur angeblichen Auflösung: "Grundsätzlich kann nicht aufgelöst werden, was formal nicht existiert." Die Arbeit gehe weiter. Der "Geist des Flügels" bleibe der Partei erhalten.

Verwendete Quellen
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