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Strafbefehl für AfD-Politiker Schiller: Mann vom Klo gezerrt


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Kandidat zur Europawahl
Mann vom Klo gezerrt: Strafbefehl für AfD-Politiker


Aktualisiert am 10.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Im Schlepptau: Der Münsteraner AfD-Politiker Martin Schiller (rechts) und ein früherer Dortmunder AfD-Funktionär zerren einen vermeintlichen Störer in der Münsterer Stadtbibliothek eine Treppe hoch. Wegen der Aktion hat Schiller einen Strafbefehl erhalten.Vergrößern des Bildes
Im Schlepptau: Der Münsteraner AfD-Politiker Martin Schiller (rechts) und ein früherer Dortmunder AfD-Funktionär zerren einen vermeintlichen Störer in der Münsterer Stadtbibliothek eine Treppe hoch. Wegen der Aktion hat Schiller einen Strafbefehl erhalten. (Quelle: Facebook)
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Ein Europakandidat der AfD erhält einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, weil er einen vermeintlichen Störer in einer öffentlichen Bibliothek vor die Tür gesetzt hat. In die Bibliothek darf die AfD erst mal nicht mehr.

In Münster hat die AfD besonders zu kämpfen. Nicht nur, dass 4,9 Prozent bei der Bundestagswahl das bundesweit schlechteste Ergebnis bedeuteten. Dort sind Proteste auch immer besonders groß, wenn die AfD auftritt.

Bei 1.000 Gegendemonstranten setzte ihr Sprecher Martin Schiller im April 2018 einen vermeintlichen Störer eigenhändig vor die Tür – und hat dafür nun einen Strafbefehl bekommen. Er bringt das mit der Europawahl in Zusammenhang.

Schiller postete selbst Fotos

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts hat Schiller, Sprecher des Kreisverbands, Mitglied des Landesvorstands NRW und Kandidat für das Europaparlament, sich mit der hemdsärmeligen Aktion der Körperverletzung schuldig gemacht. Darüber hat zuerst das örtliche Bündnis "Keinen Meter den Nazis" berichtet.

Schiller selbst hatte Fotos von seinem Einsatz gepostet: Er und ein früherer AfD-Funktionär schleppen den Mann eine Treppe hoch, dann werfen sie ihn raus. Der Mann berichtete von Fingerstauchungen sowie einer Rippenprellung.

AfD fürchtete Störer

"Hier packt der Kreissprecher noch selber mit an", schrieb Schiller zu dem Foto. Quittiert wurde das Posting von Facebook-Freunden mit 55 "Daumen rauf", 10-Lach-Smileys und einem Herzchen.

Schiller bekam aber auch noch eine Anzeige wegen Körperverletzung sowie die Geldstrafe im verkürzten Verfahren – und seine AfD ein Mietverbot für die Stadtbibliothek.

Es war passiert kurz vor Beginn einer Lesung eines Vordenkers der sogenannten "Neuen Rechten" in dem städtischen Gebäude. Die AfD fürchtete nicht ganz unbegründet Störer. Es habe damals eine "Blockade des Zugangs durch Linksautonome und Stürmung und Besetzen der Toiletten" gegeben, erklärte Schiller nun t-online.de.

Partei hatte gar kein Hausrecht

Dabei hat sich für die AfD auch ein Mann verdächtig gemacht, der den eigenen Angaben zufolge einfach nur die Toilette besuchen wollte. Er war Stammgast des Cafés in der Stadtbibliothek und wollte vor dem Heimweg noch einmal die Blase erleichtern, so erzählten es der Mann und der Wirt lokalen Medien.

Die AfD wähnte sich aber als Herr im Haus und führte sich so auf. Der Mann musste aus der Toilette, ob unverrichteter Dinge oder nicht. "Wer das Hausrecht nicht akzeptiert und nach mehrmaliger Aufforderung die Räumlichkeit nicht verlässt – der fliegt", schrieb Schiller dazu. Die mit zahlreichen Kräften eingesetzte Polizei hatte die AfD dazu nicht angesprochen.

Und auch das Hausrecht hatte die AfD nicht, erklärte die Stadt Münster. Der Mietvertrag regelt, dass die Hausordnung gilt und die Büchereileitung Hausrecht hat. Sie hat die AfD wegen des Vorfalls für zwei Jahre von der Vermietung der Räumlichkeiten ausgeschlossen. Die AfD ist dagegen nach Angaben der Stadt nicht vorgegangen.


Gegen den Strafbefehl hat Schiller Einspruch eingelegt, erklärte er zu t-online.de. Er äußert sich wegen des noch laufenden Verfahrens nicht weiter inhaltlich, unterstellt aber auch politische Motive. Die zeitliche Parallele von Urteilsspruch und Wahlkampf scheine "auffällig". Die AfD hat zur Europawahl 30 Kandidaten aufgestellt, Schiller steht auf Listenplatz 16.

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