Rechtsextremismus in der Bundeswehr Soldaten sollen besser überwacht werden
Angehörige der Bundeswehr sollen künftig hinsichtlich ihrer politischen Gesinnung strenger überwacht werden. Der Militärische Abschirmdienst setzt damit einen neuen Schwerpunkt.
Der Militärische Abschirmdienst will künftig auch solche Soldaten stärker in den Blick nehmen, bei denen die Schwelle zum Rechtsextremismus noch nicht überschritten ist. MAD-Präsident Christof Gramm sagte in der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, seine Behörde wolle auch bei Bundeswehr-Angehörigen noch genauer hinschauen, bei denen es "Erkenntnisse zu fehlender Verfassungstreue" gebe. Diese "haben in der Bundeswehr nichts verloren", betonte er.
Derzeit rund 500 Verdachtsfälle
Er räumte ein, in der Vergangenheit habe man sich vor allem auf die schweren Fälle konzentriert. Medienberichte über eine sogenannte "Schattenarmee" hätten die neue Schwerpunktsetzung erforderlich gemacht. Laut Gramm bearbeitet der MAD aktuell rund 500 Verdachtsfälle alleine im Bereich Rechtsextremismus.
Unter anderen der Fall des Offiziers Franco A. hatte im April 2017 umfangreiche Ermittlungen ausgelöst, weil es den Verdacht gab, er könne Teil einer größeren rechtsextremistischen Gruppe sein. Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann.
Hinzu kamen Berichte vor allem der "taz" zu rechtsextremen Prepper-Gruppen mit Verbindungen unter anderem zu aktiven und ehemaligen KSK-Mitgliedern, die sich auf einen "Tag X" vorbereiteten, an dem politische Gegner ausgeschaltet werden sollten. Die Vorgänge sind mittlerweile Gegenstand umfangreicher strafrechtlicher Ermittlungen auch der Bundesanwaltschaft.
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Gramm betonte, die durch den Fall Franco A. aufgekommenen Befürchtungen, in der Bundeswehr habe sich eine radikale "Schattenarmee" gebildet, hätten sich so nicht bestätigt. Man habe Personenzusammenschlüsse innerhalb der Bundeswehr festgestellt – diese seien allerdings unterhalb der Schwelle dessen, was das Gesetz als Netzwerk definiere.
- Nachrichtenagentur dpa