Schlappe für US-Konzern Bundeswehr darf israelische Drohnen kaufen
Die Bundeswehr darf sich Kampfdrohnen bei einer israelischen Firma beschaffen, das hat ein Gericht entschieden. Ein US-Konzern hatte gegen die Pläne des Verteidigungsministeriums geklagt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde von General Atomics ab. Deutschland könne nun die Drohne auf dem vorgesehenen Weg beschaffen, sagte Richter Heinz-Peter Dicks. Die Bundeswehr setzt statt einer Drohne des US-Konzerns auf das Konkurrenzmodell der israelischen Firma IAI.
General Atomics geht gegen die Entscheidung vor und zog zum Bundeskartellamt, das der Bundeswehr Recht gab. Gegen diesen Beschluss legte der kalifornische Konzern bei dem Düsseldorfer Gericht Beschwerde ein. Die Entscheidung des Vergabesenats sei sofort rechtskräftig, sagte Dicks.
Bisher nur unbewaffnete Drohnen im Einsatz
Die Bundeswehr verfügt bisher nur über Heron-Drohnen der ersten Generation, die sich nicht bewaffnen lassen, sondern allein der Aufklärung dienen. Sie kommen in Afghanistan zum Einsatz.
Nach früheren Angaben aus Regierungskreisen will die Armee drei bis fünf Fluggeräte vom Typ "Heron TP" leasen, die ab 2018 einsatzbereit sein und in Israel stationiert werden sollen. Das Fluggerät solle die Zeit überbrücken, bis voraussichtlich ab 2025 eine europäische Drohne zur Verfügung stehen werde.