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Bundeswehr kämpft mit Alkoholproblem im Camp in Afghanistan


Militär & Verteidigung
Bundeswehr kämpft gegen Alkoholmissbrauch im Camp

spiegel-online, Matthias Gebauer

Aktualisiert am 25.06.2013Lesedauer: 3 Min.
Camp Marmal in Masar-i-Scharif, AfghanistanVergrößern des Bildes
Camp Marmal in Masar-i-Scharif: Skurrile Geschichten im Zusammenhang mit Alkohol (Quelle: dpa-bilder)

Im Feldlager Masar-i-Scharif in Afghanistan häufen sich Fälle von Alkoholmissbrauch: Betrunkene Soldaten lagen im Graben, Schüsse lösten sich ungewollt, es kam zu Unfällen. Seit Mitte Februar schickte der Kommandeur nach "Spiegel Online"-Informationen 14 Soldaten vorzeitig nach Hause.

Die Bundeswehr kämpft gegen übermäßigen Genuss von Alkohol in den deutschen Feldlagern in Nordafghanistan. Auf Nachfrage von "Spiegel Online" bestätigte das deutsche Kommando in Masar-i-Scharif, nach mehreren Vorfällen in den vergangenen Wochen sei die "Camp-Ordnung neugefasst" worden und regele nun "noch eindeutiger" den Ausschank und die Regeln für den Alkoholkonsum im deutschen Camp.

Über die rigide Haltung des deutschen Kommandeurs Jörg Vollmer in Sachen Alkohol ließ die Bundeswehr wenig Zweifel zu: "Der Kommandeur ist hier sehr strikt, ein diesbezügliches Fehlverhalten ist für ihn nicht akzeptabel, und es wird ohne Ansehen von Dienstgrad oder Funktion des Soldaten ermittelt, aufgeklärt und bei Bestätigung auch geahndet", sagte ein Sprecher der Bundeswehr "Spiegel Online".

Die Bundeswehr reagiert mit den neuen Vorschriften auf mehrere Vorfälle aus den vergangenen Wochen, bei denen Soldaten offenkundig betrunken waren. So ermittelte die Bundeswehr nach dem Tod eines Soldaten, der sich offenbar mit seiner Dienstwaffe erschossen hatte, dass dieser mit 2,0 Promille völlig betrunken war. Innerhalb der Bundeswehr geht man weiter von einem Suizid aus privaten Gründen aus, allerdings ist die Tatwaffe bis heute verschwunden. Die Ermittlungen in dem Fall führt die Staatsanwaltschaft in Kempten.

Nur einige Tage später feuerte ein weiterer Kamerad im Camp ungewollt seine Waffe ab, es kam dabei aber niemand zu Schaden. Auch dieser Soldat war nach Angaben des Einsatzführungskommandos vermutlich angetrunken, die Ermittlungen in dem Fall sind aber noch nicht abgeschlossen. Beide Fälle illustrieren nach Angaben von Insidern, dass die strengen Regeln für den Konsum von Alkohol im Camp nicht eingehalten werden.

Ausgiebige Gelage

Grundsätzlich gilt für die deutschen Soldaten im Auslandseinsatz die sogenannte Zwei-Dosen-Regel, laut der jeder Soldat pro Tag zwei Dosen Bier oder zwei Gläser Wein trinken darf. Der Ausschank wird durch Rationskarten kontrolliert. Im Camp ist es jedoch ein offenes Geheimnis, dass die Regeln nicht eingehalten wurden, die Soldaten Bierdosen horteten und es immer wieder zu ausgiebigen Gelagen kam.

Aus dem Camp sind teils skurrile Geschichten im Zusammenhang mit Alkohol zu hören. So berichteten Soldaten "Spiegel Online", dass mehrmals volltrunkene Kameraden in den Straßengräben der Camp-Wege gefunden worden seien. In einigen Fällen hatten sie sogar ihre Dienstpistolen im Rausch verloren. Auch von Unfällen von betrunkenen Soldaten mit Dienstwagen im Camp ist die Rede.

Seit seinem Amtsantritt Mitte Februar greift Kommandeur Vollmer im Camp schärfer durch, teilweise ging er selbst am späten Abend auf Kontrollgang durch die Betreuungseinrichtungen und Mannschaftsunterkünfte der Soldaten und machte Stichproben. Intern machte Vollmer mehrmals den Vorgesetzten der verschiedenen Einheiten klar, dass Trunkenheit im Einsatz für ihn unakzeptabel ist.

Die verschärften Kontrollen zeigten in den vier Monaten durchaus Wirkung. Nach Informationen von "Spiegel Online" gab es bereits 17 einfache Disziplinarmaßnahmen, die meist mit empfindlichen Geldstrafen für die Soldaten endeten. In 14 Fällen waren die Verstöße der Soldaten so schwerwiegend, dass sie vor dem Ende der eigentlichen Dienstzeit nach Deutschland zurückgeschickt wurden. Trotz der recht hohen Zahlen von Strafmaßnahmen, so die Bundeswehr, gehe man wegen der großen Zahl von Soldaten im Camp derzeit noch von "Einzelfällen" aus.

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