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Altkanzler unter Druck
Worauf Schröder jetzt verzichten muss – und was ihm noch droht


Aktualisiert am 19.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Gerhard Schröder: Der Altkanzler ist mit Russlands Präsident Wladimir Putin befreundet.Vergrößern des Bildes
Gerhard Schröder: Der Altkanzler ist mit Russlands Präsident Wladimir Putin befreundet. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)

Aufgrund seiner Nähe zu Russland ist Gerhard Schröder zunehmend isoliert. Jetzt haben Bundestag und EU-Parlament Beschlüsse gefasst, um ihn abzustrafen. Was bedeutet das konkret?

Um die Personalie Gerhard Schröder kehrt keine Ruhe ein. Der Altkanzler distanziert sich weiterhin nicht von Russlands Präsident Wladimir Putin – und ist weiter für russische Staatsunternehmen tätig.

Politisch ist er längst isoliert, doch nun hat sein Verhalten weitere Konsequenzen. Gleich zwei Nachrichten dazu gab es an diesem Donnerstag. Erstens: Das EU-Parlament hat Sanktionen gegen den Altkanzler gefordert. Zweitens: Schröder verliert einige seiner Sonderrechte, die er als ehemaliger Bundeskanzler bislang genießt.

Was hat das EU-Parlament entschieden?

Mit großer Mehrheit hat sich das Europaparlament für EU-Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Grund ist die anhaltende Tätigkeit des SPD-Politikers für russische Staatsunternehmen wie den Energiekonzern Rosneft, wie aus einer in Brüssel angenommenen Resolution hervorgeht.

In dem Text des Europaparlaments werden die EU-Staaten dazu aufgefordert, "die Liste der Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, auf die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane großer russischer Unternehmen und auf Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten, auszuweiten".

Was bedeutet der Entschluss des Parlaments?

Zunächst einmal handelt es sich bei dem Entschluss des EU-Parlaments um einen symbolischen Akt, der keinerlei Konsequenzen hat. Denn die Entscheidung über Sanktionen wird nicht vom Parlament, sondern von den Mitgliedsstaaten getroffen.

Der Schritt des Parlaments dürfte aber den Druck auf die zuständige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Außenbeauftragten Josep Borrell erhöhen, einen Vorschlag für die Aufnahme Schröders auf die EU-Sanktionsliste vorzulegen. Er stünde auf dieser Liste dann neben russischen Oligarchen – und auch Wladimir Putin.

Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, hätte das gravierende Konsequenzen. So könnten in der EU vorhandene Vermögenswerte Schröders eingefroren werden. Außerdem dürfte er keine Geschäfte mehr innerhalb der EU betreiben. Wie das Recherchebüro "Correctiv" unter Berufung auf die Bundesbank berichtet, dürfte Schröder nur noch Geld für Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung oder Medikamente ausgeben. Dafür bräuchte es, auch bei geringen Summen, eine Genehmigung der Bundesbank.

Was hat der Bundestag entschieden?

Die Beschlüsse des deutschen Parlaments sind sehr viel konkreter und entfalten ihre Wirkung unmittelbar. Schröder ist demnach sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitenden bald los, das hat der Haushaltsausschuss des Bundestags entschieden. Das Büro werde demnach "ruhend gestellt", wie ein Parlamentssprecher mitteilte. Das noch verbliebene Büropersonal soll die letzten Aufgaben abwickeln und dann andere Funktionen übernehmen.

Für den Beschluss stimmten im Ausschuss den Angaben zufolge die Koalitionsfraktionen der Ampel sowie die Union. AfD und Linke enthielten sich. In dem sogenannten Maßgabebeschluss heißt es, Schröder nehme "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler mehr wahr". Damit entfalle "der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers". Sein Ruhegehalt und sein Personenschutz werden aber nicht angetastet.

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