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Kabinett beschließt: EEG-Umlage auf Stromrechnung wird abgeschafft


"Über weitere Entlastungen reden"
Kabinett beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Von dpa
Aktualisiert am 09.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Robert Habeck (Archiv): Der Wirtschaftsminister hatte einen entsprechenden Entwurf eingebracht.Vergrößern des Bildes
Robert Habeck (Archiv): Der Wirtschaftsminister hatte einen entsprechenden Entwurf eingebracht. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)
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Die Energiepreise schießen in die Höhe, nun reagiert die Bundesregierung: Die EEG-Umlage auf die Stromrechnung soll abgeschafft werden. Das reiche aber noch nicht, so Wirtschaftsminister Habeck.

Verbraucher und Firmen sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Juli keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung bezahlen. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der nun über die Fraktionen in den Bundestag eingebracht werden soll.

Doch Habeck machte gleich klar: Den massiven Anstieg der Strompreise werde diese Maßnahme allein nicht ausgleichen können. "Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden", betonte er.

Abschaffung vorgezogen

Die Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Sie sichert den Erzeugern von Ökostrom einen festen Abnahmepreis. Künftig wird sie statt von den Verbrauchern aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) wird das den Bund rund 6,6 Milliarden Euro kosten. Die Stromanbieter sollen verpflichtet werden, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Ursprünglich war der Abschaffungsschritt erst für Anfang 2023 geplant. Die Spitzen der Ampel-Koalition hatten sich jedoch wegen der hohen Energiepreise geeinigt, ihn vorzuziehen. "Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern", erklärte Habeck. Vor allem aber müsse die Bundesregierung die Energieversorgung auf robustere Füße stellen – etwa durch Tempo bei LNG-Terminals und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze.

Nach Angaben des Preisportals Verivox hatten sich die Beschaffungspreise für Strom schon vor dem Ukraine-Krieg, zwischen Januar 2021 und Januar 2022, fast verdreifacht. Eine erste Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel kam nach Angaben des Portals Check24 wegen der massiv gestiegenen Einkaufspreise überhaupt nicht bei den Verbrauchern an.

Bartsch: zusätzlich Energiesteuer aussetzen

Derzeit beträgt die EEG-Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Nach Verivox-Berechnungen spart ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden durch die Abschaffung in diesem Jahr rund 33 Euro (brutto). Ein Drei-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden spart den Angaben zufolge in diesem Jahr rund 89 Euro. Bei Haushalten mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden geht es demnach um rund 133 Euro. Auf ähnliche Zahlen kommt auch Check24.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch forderte, zusätzlich die Energiesteuer auszusetzen, damit Gas, Öl und Sprit wieder bezahlbar würden. Außerdem solle ein einmaliger "Ukraine-Soli" für Multimillionäre und Milliardäre beschlossen werden, um die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zu finanzieren. Diese dürften nicht allein von Bürgern mit kleinen Einkommen und Familien bezahlt werden, sagte Bartsch am Mittwoch. "Die Ampel muss umgehend auf die Preisbremse treten, um die ökonomischen Folgen des Krieges in Deutschland abzufedern", sagte Bartsch.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft forderte weitere Entlastungsschritte. "Die Herausforderungen sind außergewöhnlich, daher bedarf es auch außergewöhnlicher Maßnahmen, um die Haushalte vor explodierenden Kosten zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu sichern", erklärte Verbandschefin Kerstin Andreae. "Die Politik muss hier alle Optionen prüfen, wie die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden können", forderte sie. Das könne etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie von 19 auf 7 Prozent und die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß bedeuten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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