Antrag beim Bundesverfassungsgericht Wenige Frauen im Bundestag – Klägerinnen scheitern
Nach der Bundestagswahl von 2017 sind nur 30,7 Prozent der Abgeordneten Frauen. Das lässt sich mit einer Klage nicht ändern, entschied nun das Bundesverfassungsgericht – und verweist das Problem ins Parlament selbst.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage wegen des geringeren Anteils von Frauen als Männern im Bundestag zurückgewiesen. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Klägerinnen bemängelten darin, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Sie hätten aber nicht hinreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei, erklärte das Gericht.
Die Klägerinnen hatten ursprünglich Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 erhoben, seit der nur noch 30,7 Prozent der Abgeordneten Frauen sind – so wenige wie seit 1998 nicht mehr. Die Klägerinnen sahen deshalb mehrere Grundrechte verletzt, unter anderem die Gleichberechtigung. Der Bundestag wies den Einspruch jedoch im Mai 2019 zurück, woraufhin die Frauen vor das Bundesverfassungsgericht zogen.
Kein Grundsatzurteil über Verfassungsmäßigkeit
Sie hätten jedoch nicht deutlich gemacht, warum das Demokratieprinzip eine solche gesetzliche Regelung gebiete, entschied das Gericht nun. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, "dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild" der Wählerschaft darstelle.
Die Klägerinnen hätten sich auch nicht damit auseinandergesetzt, ob durch ein Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit eingegriffen werde. Ob ein solches Gesetz grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht.
- Nachrichtenagentur AFP