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Tübingen: Anzeige gegen Oberbürgermeister Boris Palmer wegen Nötigung


Vorwurf der Nötigung
Kriminalpolizei ermittelt gegen Boris Palmer

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 29.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Boris Palmer: Der Tübinger Oberbürgermeister ist angezeigt worden.Vergrößern des Bildes
Boris Palmer: Der Tübinger Oberbürgermeister ist angezeigt worden. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)

Ein Streit mit einem Studenten hat dem Tübinger Oberbürgermeister eine Anzeige eingebracht. Boris Palmer war mit dem 33-Jährigen aneinander geraten – und sieht sich im Recht.

Der Streit zwischen einem Studenten und Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) spitzt sich zu. Eine Begleiterin des Studenten hat Palmer nun wegen Nötigung angezeigt, wie ein Polizeisprecher sagte. Demnach übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungen. Dies sei das normale Vorgehen, wenn ein Amtsträger involviert sei, sagte der Sprecher.

Mitte November war Palmer am späten Abend in der Tübinger Innenstadt mit dem Studenten aneinandergeraten. Dem Oberbürgermeister zufolge soll der Mann ihn beschimpft haben. Als Palmer ihn zur Rede stellte, soll er sich dem Oberbürgermeister zufolge laut und aggressiv verhalten haben. Wegen Störung der Nachtruhe habe Palmer dann die Personalien des Studenten aufnehmen wollen.

Der 33 Jahre alte Student gab an, dass Palmer ihm und seiner Begleiterin nachgelaufen sei und sie bedrängt habe. Nachdem er sich nicht habe ausweisen wollen, habe Palmer begonnen, die beiden zu fotografieren.

"Sehr aufwühlend und unangenehm"

Die 32 Jahre alte Begleiterin sagte, sie habe sich mit dem Studenten vorab über die Anzeige abgestimmt. "Wenn das nicht Boris Palmer gewesen wäre, hätte ich schon an jenem Abend die Polizei gerufen." Für sie sei die Begegnung sehr aufwühlend und unangenehm gewesen. "Ich hätte ihn wegschubsen müssen, um mich der Situation zu entziehen."

Palmer reagierte gelassen auf die Anzeige. Ihm zufolge beruht sie auf einer falschen Einschätzung der Rechtslage: Anders als bei einer Privatperson hätten der Student und seine Begleiterin sich ihm gegenüber ausweisen müssen, denn er sei Chef des kommunalen Ordnungsdienstes, sagte er. "Ich hätte sogar körperlichen Zwang einsetzen dürfen, worauf ich natürlich verzichtet habe."


Jurist Jürgen Fleckenstein sieht Palmer im Recht. "Ein Bürgermeister ist Leiter der Ortspolizeibehörde", sagte der Professor für Kommunalrecht von der Hochschule Kehl. Palmer selbst hat den Fall ans Ordnungsamt übergeben. Wegen Ruhestörung und der Weigerung, sich auszuweisen, soll der Student ein Bußgeld bezahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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