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Nach Verfahrensfehler: Zu Unrecht abgeschobener Afghane wieder in Deutschland


Nach Verfahrensfehler
Zu Unrecht abgeschobener Afghane wieder in Deutschland

Von dpa
Aktualisiert am 12.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Am Sonntag landete der Afghane in Deutschland. Er war ohne Grund in seine Heimat abgeschoben worden.Vergrößern des Bildes
Am Sonntag landete der Afghane in Deutschland. Er war ohne Grund in seine Heimat abgeschoben worden. (Quelle: Paul Zinken/dpa)
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Die Behörden hatten den Flüchtling verwechselt und so trotz eines laufenden Verfahrens für seine Abschiebung gesorgt. Jetzt ist der 20-Jährige nach Deutschland zurückgekehrt.

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene afghanische Asylbewerber ist wieder in Deutschland. Der 20-Jährige landete am Sonntag um 14.16 Uhr an Bord einer Maschine auf dem Flughafen Berlin-Tegel, wie ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nach der Einreisekontrolle habe ihn eine Mitarbeiterin seiner Anwältin in Empfang genommen. Er soll sich nun an diesem Montag bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg melden.

Nasibullah S., der seit 2015 in der Bundesrepublik lebte, war einer jener 69 Menschen, die Anfang Juli mit einem Charterflug aus München nach Afghanistan abgeschoben worden waren. Wegen eines noch laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald war die Abschiebung in seinem Fall nicht zulässig. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt und sollte noch vor Gericht angehört werden.

Seehofer nach flapsiger Bemerkung in der Kritik

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Abschiebung seinerzeit mit den Worten kommentiert: "Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 – das war von mir nicht so bestellt – Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war." Später wurde bekannt, dass sich einer der Abgeschobenen in Kabul erhängte. Für die flapsige Bemerkung steckte Seehofer viel Kritik ein, die er aber als unpassend zurückwies.

Der Fall von Nasibullah S. wurde erst zwei Wochen nach der Abschiebung bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) räumte daraufhin Verfahrensfehler ein. Nach Angaben Seehofers hatte die Behörde die Identität des Mannes falsch zugeordnet.

Nach dpa-Informationen sorgte das Auswärtige Amt zunächst dafür, dass der Mann nahe Kabul sicher untergebracht wurde. Von dort wurde er am vergangenen Mittwoch in die pakistanische Hauptstadt Islamabad gebracht, wo er ein Visum für die Weiterreise nach Deutschland erhielt. Über Istanbul kam er nun nach Deutschland.

Verwendete Quellen
  • dpa
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