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Bamf lässt zu Unrecht abgeschobenen Afghanen nach Deutschland zurückholen


Zu Unrecht abgeschoben
Bamf lässt Afghanen nach Deutschland zurückholen

Von dpa
Aktualisiert am 18.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg: Die Behörde lässt einen Asylbewerber, der zu Unrecht nach Afghanistan abgeschoben wurde, zurückholen.Vergrößern des Bildes
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg: Die Behörde lässt einen Asylbewerber, der zu Unrecht nach Afghanistan abgeschoben wurde, zurückholen. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)

Ein unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschobener Asylbewerber soll nach Deutschland zurückgeholt werden. Der 20-Jährige hatte sich juristisch gegen die Ablehnung seines Asylantrags gewehrt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will einen wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen. "Das Bamf will die für die Rückholung nötigen Schritte einleiten", sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, zum Fall des Asylbewerbers, der aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden war.

Das Bundesinnenministerium, dem das Bamf untersteht, hatte im NDR am Vortag Fehler eingeräumt. Demnach ging die Behörde trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylantrag des heute 20 Jahre alten Flüchtlings rechtskräftig abgelehnt worden sei.

Der Mann hatte seiner Anwältin zufolge aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung geklagt. Dies bestätigte auch das zuständige Verwaltungsgericht in Greifswald. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen, hatte ein Gerichtssprecher im NDR gesagt. Nach Recherchen des Senders handelt es sich bei dem 20-Jährigen um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren.

Das Bamf räumte nun "Verfahrensfehler" ein und nimmt den Fall zum Anlass, bestehende Prozesse "nochmals zu prüfen und anzupassen". Die Behörde hatte den Asylbescheid des Mannes nach eigenen Angaben zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging das Bamf trotz des richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war – der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte. Das Bundesamt hat den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage wohl nicht zu spät kam, daher auch nicht der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt.

Bochum wehrt sich gegen Rückholung von Sami A.

Im Fall des mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächters Sami A. will die Stadt Bochum unterdessen gerichtlich eine Rückholung des Abgeschobenen verhindern. Die Stadt hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt, wonach die Abschiebung rückgängig gemacht werden muss, teilte das OVG in Münster mit.

Bevor das Gericht entscheidet, will es die Begründung abwarten. Die Frist für die Stadt Bochum endet am 13. August. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden nach Tunesien als "grob rechtswidrig" bezeichnet. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen.

Das NRW-Flüchtlingsministerium hatte angekündigt, zusammen mit der Ausländerbehörde Beschwerde dagegen einzulegen. Verfahrensbeteiligt sei aber nur die Stadt Bochum, sagte eine OVG-Sprecherin.

Verwendete Quellen
  • dpa
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