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Urteil: AfD-Politiker Björn Höcke muss Stelen hinnehmen


Gerichtsurteil
AfD-Politiker Björn Höcke muss Mini-Mahnmal hinnehmen

t-online, mvl

23.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Stelen in der Nachbarschaft zu Björn Höckes Haus: Der AfD-Politiker scheiterte jetzt mit einer Klage dagegen.Vergrößern des Bildes
Stelen in der Nachbarschaft zu Björn Höckes Haus: Der AfD-Politiker scheiterte jetzt mit einer Klage dagegen. (Quelle: F. Boillot/imago-images-bilder)

Eine Replik des Berliner Holocaust-Mahnmals neben seinem Haus wollte Björn Höcke von der AfD nicht hinnehmen. Jetzt verlor er einen Prozess dagegen.

In einer Kunstaktion haben die Aktionskünstler vom "Zentrum für politische Schönheit" vergangenes Jahr einen Nachbau des Berliner Holocaust-Mahnmals neben dem Haus des AfD-Politikers Björn Höcke im thüringischen Bornhagen installiert. Der wegen seiner Äußerungen höchst umstrittene Höcke wollte dies nicht hinnehmen und ergriff juristische Schritte.

Vor dem Kölner Landgericht erlitt Höcke nun allerdings eine Niederlage, wie die "Welt" und der "Deutschlandfunk" berichten. Das Gericht urteilte demnach in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bereits am 14. März, dass das "Zentrum für politische Schönheit" weiter Videos von den Stelen publizieren darf, auch wenn Höckes Haus und Garten zu sehen sind.

Die "Welt" zitiert aus dem Urteil: "Es spricht viel dafür, dass diese Darstellung eines Denkmals schon das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist und aufgrund der klassischen künstlerischen Darstellungsform schon Kunst darstellt." Kunstfreiheit geht demnach über die Privatsphäre.

Verwendete Quellen
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