Attentäter Al-Abdulmohsen Vom Flüchtlingshelfer zum Deutschlandhasser
Der Weihnachtsmarkt-Attentäter von Magdeburg, Taleb Al-Abdulmohsen, war kein Unbekannter. FDP-Politiker Kuhle sieht Probleme in der Arbeit der Behörden.
Hätte der Attentäter von Magdeburg aufgehalten werden können? Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am vergangenen Freitag mehren sich die Berichte, dass der Täter Taleb Al-Abdulmohsen schon früher in Erscheinung trat – womöglich jedoch durchs Raster der Sicherheitsbehörden fiel.
t-online dokumentiert die Chronologie der Auffälligkeiten:
- September 2013: Taleb Al-Abdulmohsen kommt in Berührung mit der deutschen Justiz. Das Amtsgericht Rostock verurteilt ihn nach Berichten von "Spiegel" und "Zeit" zu einer Strafe von 90 Tagessätzen. Grund damals: eine "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten". Möglicherweise steht das Urteil im Zusammenhang mit einer Drohung Al-Abdulmohsens, über die der "Spiegel" berichtet: Demnach habe er 2013 in einem Telefonat mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eine terroristische Tat angedroht.
- Juni 2019: Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) veröffentlicht ein Interview mit Al-Abdulmohsen. Darin beschreibt er sich selbst als "aggressivsten Kritiker des Islam in der Geschichte". Asyl in Deutschland habe er beantragt, weil ihm in seiner Heimat Saudi-Arabien als Ungläubiger und Islamkritiker Verfolgung drohe. Auch im Gespräch mit der britischen BBC äußert er sich später ähnlich.
- August 2023: Auf X, wo er schon zu diesem Zeitpunkt mehr als 10.000 Follower hat, veröffentlicht er laut "FAZ" einen Beitrag, in dem er Überlegungen anstellt, Deutsche zu töten. Zunächst beklagt er, dass Spenden, die zur Hilfe für saudische Flüchtlinge bestimmt waren, verschwunden seien und dass die Staatsanwaltschaft sich weigere, in dem Fall zu ermitteln. Dann fragt er in dem damals öffentlich einsehbaren Posting, das mittlerweile nicht mehr zu finden ist: "Ein rein philosophischer Fragebogen: Würden Sie es mir verübeln, wenn ich wahllos 20 Deutsche töte, weil Deutschland gegen die saudische Opposition vorgeht?"
- Spätsommer 2023: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) meldet sich nach Angaben der Behörde eine Person mit Hinweisen auf Al-Abdulmohsen. "Dieser wurde, wie jeder andere der zahlreichen Hinweise auch, ernst genommen", schreibt das Bamf auf der Plattform X. Die hinweisgebende Person sei, wie in solchen Fällen üblich, direkt an die verantwortlichen Behörden – also die Polizei – verwiesen worden.
- November 2023: Nach einem Hinweis von Saudi-Arabien wird gegen Al-Abdulmohsen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Sache sei aber unspezifisch gewesen, sagt der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. "Er hat auch verschiedene Behördenkontakte gehabt, Beleidigungen, auch mal Drohungen ausgesprochen. Er war aber nicht bekannt, was Gewalthandlungen angeht", so Münch im ZDF.
- 2024: Nach Informationen des MDR hat die Polizei Magdeburg Al-Abdulmohsen "schon Monate vor dem Anschlag" eine schriftliche Gefährderansprache zukommen lassen, einen genauen Zeitpunkt nennt der Sender nicht. Das Dokument, das dem MDR vorliegt, nimmt Bezug auf eine drohende E-Mail, die der Attentäter im August 2023 an die Kölner Staatsanwaltschaft geschrieben habe. In dem Brief der Polizei an ihn heißt es wörtlich: "Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen."
- Februar 2024: Al-Abdulmohsen soll in einem Dienstgebäude der Berliner Polizei den Notruf der Feuerwehr gewählt haben, ohne dass ein Notfall vorgelegen habe. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beantragte die Amtsanwaltschaft Berlin darum in einem Verfahren am Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen ihn, der mit 20 Tagessätzen zu je 30 Euro erlassen wurde.
- Dezember 2024: Gegen den Strafbefehl aus Berlin soll Al-Abdulmohsen Einspruch eingelegt haben. Am vergangenen Donnerstag – einen Tag vor dem Anschlag – hätte in der Sache die Hauptverhandlung angestanden, jedoch taucht Al-Abdulmohsen vor Gericht nicht auf. Der Einspruch sei auf Antrag der Amtsanwaltschaft verworfen worden.
Die Chronologie zeigt: Al-Abdulmohsen war alles andere als unbekannt. Nur ist er möglicherweise nicht unter die übliche Systematisierung der Sicherheitsbehörden gefallen, wie auch der Terrorismusexperte Peter Neumann im ZDF feststellte: "Er war eben kein typischer Islamist. Er war ein Saudi, der sich gegen den Islam gewendet hat."
Das passe für Behörden nicht so richtig in die gängigen Schemas. Zudem erlebe man heute eine Flut von Informationen von Tausenden von Leuten, die im Internet ähnliche Botschaften sendeten. "Und es ist ganz, ganz schwierig zu unterscheiden: Wer meint es ernst, und wer ist nur auf dem Internet und macht Sprüche?"
Extremismusexperte Ahmad Mansour forderte im Interview mit t-online bereits "eine Antwort, wie man mit Hass und mit Radikalisierung umgehen will, der auf sozialen Medien wächst und in Gewalt im echten Leben mündet".
Und weiter: "Wir müssen verstehen, dass extrem viel in sozialen Medien passiert. Dort verbringen Menschen Stunden, nicht nur um zu kommunizieren, sondern auch um sich zu informieren." Insbesondere X und TikTok seien für deutsche Behörden "oftmals eine Blackbox". Lesen Sie hier das ganze Interview.
Transparenzhinweis
Bislang hat t-online den vollen Namen des Täters von Magdeburg nicht genannt. Wir haben uns aber entschlossen, den Namen nun auszuschreiben. Statt "Taleb A." schreiben wir fortan "Taleb Al-Abdulmohsen". Die Identität des Attentäters ist zweifelsfrei geklärt und die Außergewöhnlichkeit des Verbrechens rechtfertigt in Einklang mit unseren Redaktionsrichtlinien die vollständige Namensnennung.
FDP-Mann Kuhle: "Ohnmacht" in den Behörden
Auch der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle hält Änderungen bei den deutschen Sicherheitsbehörden für notwendig. Kuhle sprach am Montagmorgen im Deutschlandfunk von einer "sehr starken Versäulung" in den Behörden. Die Raster dort passten auf Täter, die bestimmte islamistische, rechtsextreme oder linksextreme Motive haben.
Es gebe in den Behörden aber eine "Ohnmacht", wie mit Menschen umgegangen werden soll, die über Jahre in wirrer Art und Weise auch Gewaltdrohungen äußerten und etwa unter Verfolgungswahn litten und psychische Probleme haben. Deren Zahl sei "durchaus groß". Wenn es dann noch so viele unterschiedliche Zuständigkeiten bei den Behörden gebe, fielen solche Täter durchs Netz.
Kuhle gehört auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das über die Geheimdienste wacht. Parlamentarisch müsse aufgearbeitet werden, welche Behördenkontakte der Täter von Magdeburg hatte. "Hier muss schonungslos aufgearbeitet werden, ob Fehler gemacht worden sind", und wie man die Strukturen von Sicherheitsbehörden verbessern könne, sagte Kuhle.
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
- Interview mit Ahmad Mansour