Mutmaßlicher IS-Terrorist Darum wurde Issa al-Hassan nicht abgeschoben
Er soll in Solingen mehrere Menschen mit einem Messer getötet und verletzt haben. Dabei sollte der 26-Jährige zuvor abgeschoben werden. Woran scheiterte das?
Seit dem gestrigen Sonntag befindet sich Issa al-Hassan in Karlsruhe in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe Haftbefehl unter anderem wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und wegen Mordes erlassen, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Der 26-jährige Syrer teile die Ideologie der Terrorvereinigung IS und habe sich ihr zu einem derzeit nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 23. August angeschlossen, heißt es in der Mitteilung.
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Dabei sollte al-Hassan sich schon längst nicht mehr in Deutschland befinden, sondern in Bulgarien. Allerdings scheiterte eine Abschiebung. Warum es nicht dazu kam, ist bisher noch nicht abschließend geklärt.
Frist wurde nicht verlängert
Issa al-Hassan kam Ende 2022 nach Deutschland, so berichten es mehrere Medien übereinstimmend. In Bielefeld stellte der Syrer einen Asylantrag. Laut der sogenannten Dublin-Verordnung war Deutschland für seinen Fall allerdings überhaupt nicht zuständig. Denn erstmals hatte der mutmaßliche Terrorist den EU-Raum zuvor in Bulgarien betreten. Dementsprechend hätte das Land über seinen Antrag entscheiden müssen.
Laut "Spiegel" hatten die bulgarischen Behörden zugestimmt, dass al-Hassan wieder in das Land zurückkehren sollte. Danach muss ein Geflüchteter innerhalb von sechs Monaten abgeschoben werden. Die Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde trafen 2023 al-Hassan allerdings nicht in seiner damaligen Unterkunft in Paderborn an. Ein weiterer Versuch, den Syrer abzuschieben, gab es daraufhin nicht mehr.
Gilt ein Geflüchteter als untergetaucht, wird die Frist für eine Abschiebung von 6 auf 18 Monate verlängert. Dazu kam es aber im Fall von al-Hassan nicht. Nach Ablauf der Frist war wieder Deutschland für seinen Fall zuständig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gewährte al-Hassan daraufhin den subsidiären Schutzstatus. Er wird in der Regel erteilt, wenn eine Person in ihrem Heimatland etwa mit Folter, willkürlicher staatlicher Gewalt oder der Todesstrafe rechnen muss.
Schutzstatus gewährt
Dieser Schutzstatus gewährte al-Hassan eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr in Deutschland. Eine Verlängerung ist jeweils um zwei weitere Jahre möglich, nach fünf Jahren ist danach eine Niederlassungserlaubnis möglich. Zudem wurde al-Hassan von Paderborn nach Solingen verlegt.
Am Freitagabend soll al-Hassan dann in der Stadt mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen haben, drei von ihnen kamen ums Leben, mindestens acht weitere wurden schwer verletzt. Am Samstagabend hatte sich der 26-Jährige der Polizei gestellt, die Terrororganisation Islamischer Staat hatte die Tat zuvor für sich reklamiert.
Identität von Straftätern
Wann werden der Name oder die Herkunft eines Straftäters in einem Artikel erwähnt, wann nicht? Dafür gibt es transparente Regeln, die Sie hier finden.
- Nachrichtenagentur dpa
- spiegel.de: "Eine misslungene Abschiebung – und ihre Folgen" (kostenpflichtig)
- bild.de: "Enthüllt! DAS war der tödliche Abschiebe-Fehler" (kostenpflichtig)
- bamf.de: "Subsidiärer Schutz"