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Herkunft von Straftätern: Wann t-online sie nennt, wann nicht


In eigener Sache
Wann wird die Herkunft eines Straftäters genannt?

Von t-online, har

26.08.2024Lesedauer: 3 Min.
Für die Berichterstattung über Straftaten gibt es klare Richtlinien.Vergrößern des Bildes
Für die Berichterstattung über Straftaten gibt es klare Richtlinien. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

als reichweitenstärkstes deutsches Nachrichtenmedium orientiert sich die Redaktion von t-online an der demokratischen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Grundordnung und hat den Anspruch, gegenüber der heterogenen Nutzerschaft als Stimme der Vernunft aufzutreten. So ist es in den Redaktionellen Richtlinien festgeschrieben.

Ein Aspekt, der zur Erfüllung dieses Anspruchs essenziell ist, ist die Sensibilität gegenüber Menschen, über die berichtet wird, insbesondere Opfer von Straftaten und Straftäter. In den Richtlinien von t-online heißt es dazu:

Die Redaktion berichtet nicht herablassend über Menschen und vermeidet persönliche Angriffe. Kritik richtet sich stets gegen Ansichten, Entscheidungen oder Verhalten. Bei Katastrophen und Kriminalfällen ist die Redaktion zu einem sensiblen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten Betroffener verpflichtet. Bei Berichten über mutmaßliche Täter und Verdächtige gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung; bei Verdächtigen werden etwaige Zweifel an der Schuld deutlich gemacht. Namen von Tätern und Verdächtigen werden meistens abgekürzt; Terroristen oder andere Personen der Zeitgeschichte sowie Personen, nach denen die Polizei öffentlich fahndet, können eine volle Namensnennung rechtfertigen. Die Zugehörigkeit zu einer religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit wird dann erwähnt, wenn ein Sachbezug oder ein anderes Interesse an der Berichterstattung besteht.
Die Identität von Opfern wird in Bild und Text geschützt, das gilt auch für Angehörige von Opfern. Die Redaktion verzichtet im Regelfall auf die explizite Darstellung roher Gewalt in Text und Bild.

Bei ihrer Arbeit prüfen die Redakteure verantwortungsvoll und sorgfältig jeden Einzelfall, um zu entscheiden, ob beispielsweise der Name oder die Herkunft einer Person relevant für die Berichterstattung ist oder nicht.

Angeregt durch vielfältige Zuschriften der Leserschaft hat die Redaktion darüber diskutiert, ob es sinnvoll und gerechtfertigt ist, die Herkunft eines Straftäters in der Berichterstattung über eine verübte Straftat grundsätzlich immer zu nennen – oder nicht.

Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien, schreibt in Ziffer 12 des Pressekodex‘: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden." (Mehr dazu hier.)

Der Presserat führt sodann in seiner Richtlinie 12.1 genauer aus: "In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Im Pressekodex des Presserats ist diese Richtlinie mit weiteren Leitsätzen für die Praxis versehen, um Redaktionen Orientierung und eine differenzierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Die Redaktion von t-online unterliegt zwar formal nicht dem Presserat, sie achtet aber dessen Empfehlungen als hilfreiche Orientierung. Darauf basierend hat die Redaktion über ihre oben erwähnten Richtlinien hinaus weitere Leitregeln für die Berichterstattung über Straftäter formuliert:

1. Wir prüfen anhand fester Kriterien in jedem Einzelfall sorgfältig, ob die ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeit relevant für die Straftat und somit für unsere Berichterstattung ist.

Wir nennen die Herkunft eines Straftäters, wenn zwischen einer schweren Straftat und der Herkunft des Täters ein Zusammenhang besteht und durch Tatsachen belegbar ist, dass

- in der individuellen Straftat ein wiederkehrendes Verhaltensmuster erkennbar wird, das mehrfach von Tätern einer spezifischen Gruppe angewendet wurde und/oder

- das Tatmotiv im Zusammenhang mit der Herkunft steht und /oder

- die Herkunft Einfluss auf die Ausübung der Straftat hat, beispielsweise durch die Nutzung von herkunftsspezifischen Strukturen und/oder

- eine Straftat von einer Gruppe ausgeübt wird, die überwiegend ein gemeinsames Herkunftsmerkmal aufweisen und/oder

- die Herkunft der Schwerpunkt von Ermittlungen und/oder von Gerichtsverfahren ist.

2. Wir wägen gewissenhaft ab, ob und inwiefern eine Nennung der Herkunft eines Straftäters in einer Nachrichtenmeldung verhältnismäßig ist, und kontextualisieren die Straftat.

Wir prüfen, ob die Nennung der Herkunft maßgeblich ausschlaggebend für die Straftat ist und damit ein öffentliches Interesse in dieser Information gegeben ist.

Bei Nennung der Herkunft stellen wir dieses Merkmal nicht stärker heraus als alle anderen Informationen zur Tat und zum Täter und berichten gleichermaßen über mögliche weitere individuelle und relevante Merkmale des Straftäters.

Wir achten auf sprachliche und juristische Genauigkeit in den Formulierungen.

Wir stützen unsere Entscheidung für die Nennung der Herkunft nie auf Spekulationen oder Vermutungen.

3. Wir machen unseren Entscheidungsprozess für unsere Leserschaft transparent und verständlich.

Unter Artikeln, in denen wir eine Entscheidung für oder gegen die Herkunftserwähnung eines Straftäters getroffen haben, platzieren wir einen Hinweis in Form einer Infobox, um unser Vorgehen für die Leserinnen und Leser nachvollziehbar zu machen. Diese Info-Box sieht so aus:

Identität von Straftätern

Wann werden der Name oder die Herkunft eines Straftäters in einem Artikel erwähnt, wann nicht? Dafür gibt es transparente Regeln, die Sie hier finden.

Verwendete Quellen
  • Redaktionelle Richtlinien von t-online
  • Pressekodex des Deutschen Presserats
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