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Christian Lindner (FDP): Finanzminister plant offenbar Steuerentlastungen


In drei Stufen
Finanzminister Lindner plant Steuerentlastungen

Von t-online, fls

Aktualisiert am 05.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Bundesfinanzminister Christian Lindner: Nach seinen Plänen hätten Steuerzahler im Jahr 2024 mehr Netto vom Brutto. (Quelle: IMAGO/Hannelore Foerster/imago)
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In drei Stufen will Lindner den Grundfreibetrag anheben. Der Steuerzahlerbund erklärt: Mit der Umsetzung der Pläne halte Lindner lediglich das Grundgesetz ein.

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant milliardenschwere Steuerentlastungen in den nächsten Jahren, von denen sowohl Geringverdiener als auch Besserverdiener profitieren würden. Mehr als 23 Milliarden Euro umfasse in Summe die Entlastung durch Anpassungen der Lohn- und Einkommensteuer bis Ende 2026, sagte Lindner am Mittwoch in Berlin: "Es ist schlicht ein Gebot der Fairness, das Steuersystem an die Inflation anzupassen. Der Staat darf nicht der Gewinner von Inflation sein."

Konkret soll laut Finanzministerium in diesem Jahr der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Bis zu diesem Einkommen fällt dann keine Steuer an. Davon würden auch viele Rentner profitieren. Insgesamt würden die Steuerzahler so um zwei Milliarden Euro entlastet.

Ab Januar 2025 soll der Grundfreibetrag dann um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Zudem sollten die Tarife in der Einkommensteuer nach rechts verschoben werden. Gegenüber dem geltenden Recht ergäbe es eine Steuerentlastung 2025 von acht Milliarden Euro. Für 2026 soll der Grundfreibetrag um 252 Euro auf dann 12.336 Euro erhöht werden. Der Spitzensteuersatz würde erst ab 69.798 Euro greifen. Die jährliche Steuerentlastung würde gegenüber dem Jahr 2024 dann auf gut 13,3 Milliarden Euro steigen. Über die Pläne hatte am Dienstag zunächst die "Bild"-Zeitung berichtet.

Finanzministerium hält Anpassung für "zwingend"

Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, die Anpassung der Steuerfreiheit des Existenzminimums sei verfassungsrechtlich rückwirkend für dieses Jahr und die Folgejahre "zwingend vorgeschrieben". "Die darüber hinaus gehende Entlastung von der kalten Progression ist zwar kein Gebot der Verfassung, aber ein Gebot der Fairness", so eine Sprecherin.

Der Minister wolle die Bürger vor "heimlichen Steuererhöhungen" aufgrund der Inflation schützen. Aufgrund der Verständigung in der Koalition im Jahr 2022 auf ein Inflationsausgleichsgesetz 2023/2024 gehe das Bundesfinanzministerium von "regierungsinternem Einvernehmen" auch für 2025 und 2026 aus. Endgültige Zahlen lägen allerdings erst im Herbst vor.

Mit den Plänen, die kurz vor der Europawahl öffentlich werden, dürften die Haushaltsberatungen der Ampel noch schwieriger werden. SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi sagte Reuters, am stärksten würden die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen profitieren. "Die Haushaltsberatungen sind keine Einbahnstraße: Auch der Bundesfinanzminister muss priorisieren und kann nicht nur auf andere Ministerien verweisen." Die SPD lege den Schwerpunkt auf innere, äußere und soziale Sicherheit, nicht aber die Steuerentlastung von Spitzeneinkommen.

Koalitionspartner geben Lindner Kontra

Ähnlich äußerte sich Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck: Man könne nicht von anderen Ministerien drastische Einsparungen fordern, zum Beispiel mit Konsequenzen für die humanitäre Hilfe in Gaza, und dann solche Pläne vorlegen. "Es gibt ein Haushaltsloch von über 25 Milliarden, das uns auch bei Verteidigung und Infrastrukturinvestitionen Schwierigkeiten bereitet. In diesem Zusammenhang allgemeine Steuersenkungen in zweistelliger Milliardenhöhe ins Spiel zu bringen, ist unseriös."

Im Lindner-Umfeld hieß es dagegen, die Haushaltsberatungen seien nicht gefährdet, wenn die Ampel mit mutigen Impulsen für mehr Wirtschaftswachstum sorge. Das Kabinett soll am 3. Juli den Haushaltsentwurf für 2025 beschließen. Parallel wird ein Paket zur Stärkung des Standorts erwartet.

Verwendete Quellen
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