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Telekom-Behauptung im TV-Duell: Höcke gesteht Fehler ein


"Alles für Deutschland"
Telekom-Behauptung: Höcke gesteht Fehler ein

Von t-online, lim

Aktualisiert am 13.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0444349662Vergrößern des Bildes
Björn Höcke beim TV-Duell: Der rechtsextreme AfD-Politiker gesteht eine Verwechslung ein. (Quelle: IMAGO/Frank Ossenbrink/imago)

Die Telekom geht rechtlich gegen den AfD-Politiker Höcke vor. Er sagte, das Unternehmen habe mit einem SA-Spruch geworben. Nun gesteht er eine "Verwechslung" ein.

Beim TV-Duell des AfD-Politikers Björn Höcke mit dem CDU-Politiker Mario Voigt am Donnerstagabend wurde Höcke auf seine Aussage "Alles für Deutschland" angesprochen. Dieser versuchte sich für den verbotenen SA-Spruch zu rechtfertigen und sagte, auch die Telekom habe den Spruch als Werbeslogan genutzt. Es handelt sich um die Losung der Sturmabteilung (SA) der Hitler-Partei NSDAP.

Das Kommunikationsunternehmen reagierte: "Die Behauptung von Björn Höcke ist falsch", sagte ein Sprecher der Telekom auf Anfrage von "Focus". Und weiter: "Wir geben das an unsere Anwälte und werden Herrn Höcke umgehend eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen."

Telekom nutzte anderen vorbelasteten Spruch

Nun räumt auch der rechtsextreme Politiker einen Irrtum ein. "Ich habe da etwas verwechselt, tatsächlich hat die Telekom den Spruch 'Jedem das Seine', der über dem Eingangstor des KZ Buchenwald angebracht ist, benutzt", teilte Höcke "Focus" mit.

Tatsächlich stand die Telekom einst in der Kritik, weil sie im Jahr 2001 in einer bundesweit verteilten Broschüre mit dem Spruch "Jedem das Seine" warb. Der Konzern zog die Broschüre daraufhin zurück und machte "Unwissenheit" von Werbetextern für den Fauxpas verantwortlich. Die Nazis hatten diesen Spruch am Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald verwendet. Die Redewendung ist daher historisch vorbelastet, auch wenn sie bis auf die Antike zurückgeht. Mehrere Unternehmen haben den Spruch schon zu Werbezwecken verwendet.

Höcke steht deswegen vor Gericht

Die Parole "Alles für Deutschland" ist laut Strafgesetzbuch (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 86a Abs. 1 Nr. 1) verboten. Sie gilt als Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation. Angesprochen auf die Rechtslage, behauptete der Geschichtslehrer im TV-Duell, er habe nicht davon gewusst. Vielmehr habe er es als Äquivalent zu Donald Trumps "America First" (auf Deutsch: "Amerika zuerst") interpretiert.

Erst Anfang April hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben wegen der Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation. Bei einer Parteiveranstaltung in Gera im Dezember soll Höcke die SA-Losung "Alles für Deutschland" verwendet haben. Höcke habe einen Teil der Losung selbst gesagt und dann mit Gesten das Publikum aufgefordert, sie mit dem Wort "Deutschland" zu komplettieren.

Eine ähnliche Anklage gegen Höcke wegen der Verwendung des gleichen Spruchs hatte es bereits im vergangenen Juni gegeben. Dabei ging es um eine Rede im Jahr 2021 in Merseburg. Damals hatte Höcke die Losung sogar vollständig ausgesprochen.

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