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Asyl: Ampel einigt sich auf Bezahlkarte für Bewerber – Detail bleibt offen


Nach langem Streit
Ampel einig bei Bezahlkarte – doch wichtiges Detail ist offen

Von t-online, job

Aktualisiert am 01.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Olaf ScholzVergrößern des Bildes
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): Die Bundesregierung will ein Gesetz zur Bezahlkarte vorlegen. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa)

Die Bundesländer wollen Asylbewerbern Guthaben statt Bargeld zur Verfügung stellen. Die Ampel hat sich nach Streit nun darauf geeinigt, das in einem Gesetz festzuhalten.

Die Bundesregierung hat sich nach t-online-Informationen darauf geeinigt, ein Bundesgesetz zur Bezahlkarte für Asylbewerber in den Bundestag einzubringen. Zuvor berichteten "Bild" und "Table.Media" über den Kompromiss. Es soll den Ländern nun möglich sein, mehr Asylbewerbern als zuvor einen großen Teil der ihnen zustehenden Sozialleistungen als Guthaben statt per Barauszahlung zu zahlen.

Zuvor hatte es Streit darüber gegeben, ob die Einführung der Bezahlkarte von bundesgesetzlichen Regelungen flankiert werden muss. Vertreter der Grünen sahen dafür keine Notwendigkeit, zumal eine Bezahlkarte mancherorts bereits eingeführt ist. Sie fürchteten, dass der eigentliche Grund für die Gesetzesänderung eine Verschärfung der Rechtslage sein soll. Union und FDP warfen den Grünen daraufhin Blockade vor.

Bezahlkarte als Option

Den Streit mussten am Schluss das Bundeskanzleramt und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) selbst auflösen. Der gefundene Kompromiss besteht nach t-online-Informationen nun darin, dass die Bezahlkarte bundesgesetzlich im Asylbewerberleistungsgesetz explizit als eine Option genannt wird. Die entsprechende Formulierungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium sieht damit vor, dass sich die Bundesländer auch entscheiden können, keine Bezahlkarte einzuführen, sondern weiterhin Geld- oder Sachleistungen auszuzahlen.

Der Kreis der potenziellen Bezahlkartennutzer soll t-online-Informationen zufolge erweitert werden. Künftig sollen auch jene Asylbewerber eine Karte bekommen können, die mehr als 36 Monate in Deutschland sind und damit sogenannte Analogleistungen in Höhe der regulären Sozialhilfe beziehen.

Gegen diese Ausweitung hatten sich die Grünen bisher gewehrt. Als Kompromiss bittet das Arbeitsministerium das Parlament nun darum zu prüfen, ob Erwerbstätige, Auszubildende und Studierende, die Analogleistungen etwa zum Aufstocken bekommen, von der Regelung ausgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte und damit auch Fragen zur Höhe möglicher Barabhebungen soll komplett den Ländern obliegen.

Grüne: Werden wir prüfen

Die Grünen reagieren verhalten auf den Kompromiss. "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun eine Ressortabstimmung auf den Weg gebracht, begleitend dazu den expliziten Auftrag zu weiteren Prüfungen und Gesprächen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch t-online. "Diese Prüfungen werden wir vornehmen."

Audretsch sagte: "Rechtssicherheit zu schaffen ist das eine, Bezahlkarten dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden, gerade wenn sie dauerhaft hier leben." Und der Grünen-Politiker betonte: "In Hannover, Hamburg oder Bayern sind Bezahlkarten bereits in der Umsetzung. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür bestehen."

Die Formulierungshilfe soll nun in diesen Tagen per Umlaufverfahren vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zum Bund-Länder-Treffen nächsten Mittwoch liegt sie damit vor. Der Bundestag trifft sich jedoch erst ab dem 11. März wieder zu einer regulären Sitzungswoche.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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