Nach Karlsruhe-Urteil Ampelkoalition will Schuldenbremse aussetzen
Der Haushaltsplan von Christian Lindner geht nach einem Urteil aus Karlsruhe nicht mehr auf. Nun äußerte er sich in einer kurzen Rede vor laufenden Kameras.
Die Ampelkoalition will wegen des Karlsruher Haushaltsurteils für das laufende Jahr erneut die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nutzen. Die Bundesregierung werde dem Bundestag vorschlagen, eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Donnerstag.
Dieser hatte zuvor einen Nachtragshaushalt für 2023 angekündigt. In seinem knapp einminütigen Pressestatement sagte er, dass er dem Kabinett am Mittwoch kommender Woche den Entwurf für einen entsprechenden Nachtragshaushalt vorlegen werde.
Mit diesem Schritt hatten Beobachter in den vergangenen Tagen gerechnet. Das nachträgliche Erklären der Notlage für 2023 gilt als einziger Weg, um den Haushalt für das laufende Jahr in Einklang mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Schuldenbremse zu bringen.
Die Notlage kann die Ampelkoalition mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag beschließen. Offen ist aktuell noch, wie genau sie die Ausnahme von der Schuldenbremse begründen will. Im Interview mit t-online brachte der Ökonom Lars Feld unlängst ins Spiel, die Energiekrise als Begründung heranzuziehen, die Anfang des Jahres noch das Handeln der Regierung prägte.
Bundesregierung kann damit Neuschulden machen
Lindner sagte am Donnerstag, er ziehe in Absprache mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) nun die Konsequenzen aus den Vorgaben aus Karlsruhe. Seine Aufgabe sei es, "reinen Tisch zu machen", bevor über den Haushalt 2024 gesprochen werde. "Wir werden die Ausgaben, insbesondere für die Strom- und Gaspreisbremse, jetzt auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen."
Die Bundesregierung verschafft sich mit dieser Maßnahme die Möglichkeit, in diesem Jahr die Neuverschuldung deutlich zu erhöhen. Dabei geht es nach Angaben aus dem Finanzministerium um einen zusätzlichen Betrag von etwa 45 Milliarden Euro, die vor allem die Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auf eine andere Grundlage stellen sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch 60 Milliarden Euro ungenutzter Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. In der Folge hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine weitgehende Ausgabensperre für den Haushalt 2023 und weitere Sondervermögen verhängt.
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
- Pressestatement