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Verfassungsgericht blockiert Heizungsgesetz: Am Ende profitiert die AfD


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Richter blockieren Heizungsgesetz
Was für eine Klatsche

  • Peter Schink
MeinungVon Peter Schink

Aktualisiert am 06.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Jetzt ist es amtlich: So kann eine Koalition kein Gesetz verabschieden. (Quelle: Chris Emil Janssen/imago-images-bilder)
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Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat das Heizungsgesetz vorerst gestoppt – nur wenige Stunden, bevor es verabschiedet werden sollte. Ein Debakel für die Ampelregierung.

Was für eine Klatsche. Monatelang rang die Ampelkoalition um das Heizungsgesetz – und nur wenige Stunden vor dessen Verabschiedung im Bundestag hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe den Entwurf nun gestoppt. Man kann das Urteil in einem Satz zusammenfassen: So undemokratisch darf die Gesetzgebung in Deutschland nicht laufen.

Die vorläufige Eilentscheidung ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Mindestens 14 Tage vor der Abstimmung müssen Abgeordnete "die wesentlichen Textpassagen" eines Gesetzes vorgelegt bekommen, sagen die Verfassungsrichter. Sonst kann es keine vernünftige "parlamentarische Willensbildung" geben. Zu Deutsch: Die Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn Abgeordnete Zeit bekommen, sich mit Gesetzesvorlagen auseinanderzusetzen.

Karlsruhe schützt das Parlament vor sich selbst

Interessant ist, dass sich der Bundestag die hektische Gesetzgebung mit der Mehrheit der Koalition selbst verordnet hat. Karlsruhe schützt das Parlament nun vor sich selbst.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Parlament derart hektisch agierte. Zuletzt war die Kritik der Opposition während der Corona-Pandemie laut geworden, weil Gesetze zu schnell auf den Weg gebracht und verabschiedet wurden. Doch damals war die Situation eine andere. Die Bekämpfung der Pandemie musste schnell gehen. Das Heizungsgesetz kann problemlos noch ein paar Tage oder Wochen warten.

Im Detail ist der politische Betrieb kompliziert. Nach der ersten Lesung finden die eigentlich wesentlichen Beratungen statt, in Ausschüssen, in Anhörungen, in den Fraktionen. Dann werden alle Änderungswünsche ins Gesetz eingearbeitet. Das ist kompliziert, braucht Zeit, und ja, da kommt es auch regelmäßig zu Hektik. Problem nur: Beim Gebäudeenergiegesetz sollte das nach dem Willen der Ampelleute alles noch in dieser Woche geschehen; der Ausschuss für Klimaschutz und Energie beriet abschließend erst am Mittwoch. Und schon morgen sollte der Bundestag abstimmen.

Missachtung des Parlaments wird zum Bumerang

Warum diese Eile? Das Gesetz soll ja sowieso erst im Januar in Kraft treten. Musste das sein? Die Frage stellen auch die Verfassungsrichter in ihrem vorläufigen Urteil. Die Antwort ist simpel: Die Koalition wollte das leidige Thema endlich vom Tisch haben. Schließlich sind im Herbst in Bayern und in Hessen Landtagswahlen. Da wollte man der Opposition ein polarisierendes Thema nehmen.

Die Missachtung des Parlaments wird nun zum Bumerang: Die Opposition lacht sich ins Fäustchen, sinnvolle Klimapolitik wird diskreditiert. Und die AfD kann jetzt der Koalition zu Recht vorwerfen, diese missachte das Parlament. Es ist ein Debakel für SPD, Grüne und FDP.

Der Vorgang birgt aber auch etwas Gutes: Er zeigt, dass sich die Karlsruher Richter nicht von hektischen und taktierenden Politikern abhalten lassen, das Grundgesetz zu schützen. Das Gericht wird seiner Verantwortung gerecht. Die deutsche Demokratie erweist sich durch diese Entscheidung als lebendiger denn je.

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