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Klimaprotest: Knast-Urteil gegen Klimaaktivisten ist unverhältnismäßig


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Erstmals Haftstrafen
Aktivisten gehören nicht in den Knast

  • Peter Schink
MeinungVon Peter Schink

Aktualisiert am 07.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Klimaaktivistin auf der Straße (Archivfoto): In Heilbronn wurden Aktivisten erstmals zu Haftstrafen verurteilt.Vergrößern des Bildes
Klimaaktivistin auf der Straße (Archivfoto): In Heilbronn wurden Aktivisten erstmals zu Haftstrafen verurteilt. (Quelle: Isabelle Ouvrard/imago-images-bilder)
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Erstmals hat ein Gericht zwei Klimaaktivisten zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Staat steht nicht nur beim Klima vor einem Kipppunkt.

Eines vorneweg: Das Thema ist nicht einfach, kein Schwarz oder Weiß in der Debatte. Es geht schon los bei der Frage: Bringt es was fürs Klima, sich auf der Straße festzukleben oder Kunstwerke zu beschmieren? Klar, Aufmerksamkeit bekommen die Klimaaktivisten. Aber ob die politische Unterstützung für das Thema in der Bevölkerung dadurch wächst, bezweifle ich. Wer das Klima schützen will, wer Druck auf den Gesetzgeber ausüben will, braucht die Unterstützung der Gesellschaft. Nicht den Gegenwind.

Doch darum ging es beim Prozess vor dem Amtsgericht Heilbronn nicht. Die Richterin hatte zu urteilen, ob eine zweistündige Blockade einer Bundesstraße als Nötigung zu werten ist. Ein Urologe hatte als Zeuge vor Gericht ausgesagt, er habe seine Patienten wegen des Staus nicht behandeln können.

Richterliche Abwägung tut not

Die Juristen streiten schon seit den Protesten in Wackersdorf in den Achtzigerjahren, wann solche Blockaden eine Nötigung sind und wann nicht. Gestritten wird um den Begriff der "Verwerflichkeit". Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor über zwanzig Jahren entschieden, bei politischen Aktionen müsse auch die "Bedeutung des Konflikts" Teil der richterlichen Abwägung sein.

Klar ist: Der Eingriff in den Straßenverkehr trifft diejenigen, die nur bedingt Schuld an der Klimakrise tragen. Sie standen zwei Stunden im Stau, mussten den Protest ertragen. Aber wie verwerflich ist die Aktion?

Egal, wie man dazu steht: Einen Menschen drei Monate seiner Freiheit zu berauben, weil er einen zweistündigen Stau verursacht, ist völlig unverhältnismäßig. Das Urteil ist eines Rechtsstaats unwürdig, der gefordert ist, Abwägungen zu treffen. Die Richterin hat sich dieser Abwägung verweigert und selbst noch formuliert: Freiheitsstrafen seien in solchen Prozessen keinesfalls die Regel.

Die Aktivisten sprechen zu Recht von einem Dammbruch. Die Debatte ist wie das Klima selbst an einem Kipppunkt angelangt. Haftstrafen können kein dauerhaftes Mittel sein, wie der Staat mit dem Protest umgeht. Vielleicht hilft da ja der Blick nach Tübingen: Dort hat ausgerechnet der umstrittene Oberbürgermeister Boris Palmer eine Einigung mit den Aktivisten erzielt. Sie verzichten auf Aktionen in der Stadt, er unterstützt ihr bundespolitisches Ziel einer "Klimaneutralität 2030". Auch Marburg und Hannover haben sich mit der "Letzten Generation" geeinigt. Am Ende nämlich bieten Gerichte keine Lösungen für politische Konflikte.

Verwendete Quellen
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