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Cannabis-Legalisierung: 20 Gramm ab 18 Jahren – Kritik an Lauterbach-Plänen


Kritik an Lauterbachs Eckpunkten
Plan zur Cannabis-Legalisierung: "Das ist Quatsch"

Von dpa, sh, ann

Aktualisiert am 19.10.2022Lesedauer: 4 Min.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine klare Besitzgrenze für Cannabis.Vergrößern des Bildes
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine klare Besitzgrenze für Cannabis – nun gibt es Kritik. (Quelle: M. Popow/imago-images-bilder)

Die Ampel hat eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis" versprochen. Nun gibt es einen Eckpunkte-Entwurf. Kritik kommt von Grünen, Lobbyverbänden und CSU.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.

Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums betonte auf Nachfrage von t-online, dass ein zwischen allen mit der Legalisierung befassten Ressorts abgestimmtes Eckpunktepapier noch nicht vorliege.

Keine Entkriminalisierung ohne Jugendschutz

Ein erster Entwurf aber scheint zu stehen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften demnach an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden, berichtet RND. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter sie den Eckpunkten zufolge in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Generelles Werbeverbot

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabis-Produkte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es dem RND zufolge in den Eckpunkten.

Erwogen wird laut den Eckpunkten, Cannabis-Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.

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Quelle: t-online

Erster Gesetzentwurf noch in diesem Jahr?

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor gut einem Monat eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Allerdings hatte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Die Ampelkoalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. "Der Cannabis-Konsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört", erklärte der Gesundheitsminister.

Kritik von Deutschem Hanfverband: "Das ist viel zu restriktiv"

Der Deutsche Hanfverband kritisiert die erarbeiteten Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung scharf. "Das ist viel zu restriktiv", sagte Georg Wurth, Geschäftsführer des Hanfverbands, t-online. "Wir brauchen Regeln, die es für einen Konsumenten attraktiv machen, in einen Laden zu gehen und eben nicht den Schwarzmarkt zu besuchen. Dazu sind die Vorschläge nicht geeignet."

Die vorgeschlagene Besitzgrenze von 20 Gramm sowie die THC-Obergrenze von 15 Prozent seien "Quatsch", so Wurth. Um die Legalisierung sinnvoll zu machen, müssten die Grenzwerte höher liegen oder ganz abgeschafft werden. Wurth: "Es gibt auch keine Besitzgrenze für Alkohol. Wir brauchen aber eine weitreichende Angleichung an die Regelungen zu Alkohol."

Grüne sehen großen Gesprächsbedarf

Auch die Grünen sehen großen Gesprächsbedarf. Zwar sei es gut, dass die Erarbeitung für ein entsprechendes Gesetz in der Regierung nun begonnen habe, sagte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, t-online. Der erste Entwurf zeige jedoch, "dass noch umfassende Gespräche zwischen den unterschiedlichen Ressorts des Bundes einerseits und mit den Ländern andererseits erforderlich sind".

Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnete es als "Meilenstein", dass Lauterbach nun Eckpunkte angekündigt habe. Ein abgestimmtes Papier liege zwar noch nicht vor, die Berichterstattung über den Entwurf aber werfe Fragen auf. "Eine THC-Obergrenze, gestaffelte Altersgrenzen und eine Begrenzung des Eigenanbaus auf zwei Pflanzen könnten dazu führen, dass einige Konsumierenden weiter auf illegales Cannabis zurückgreifen werden", so Kappert-Gonther.

Bayern fordert Stopp der Legalisierung

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hingegen forderte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, die Cannabis-Legalisierungspläne seiner Ampel-Koalition zu stoppen. Offenbar treibe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Legalisierung jetzt voran und habe dafür Eckpunkte erarbeiten lassen, sagte Holetschek am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München und warnte: "Damit droht - unabhängig von den bislang nicht bestätigten Einzelheiten – eine weitere Verharmlosung der Risiken durch diese Droge."

Zudem sei Lauterbachs Einsatz "für diesen Irrweg" angesichts der wirklich drängenden Probleme in der Gesundheits- und Pflegepolitik reine Energie- und Ressourcenverschwendung.

"Völlig unverantwortlich"

Holetschek warnte: "Es darf nicht sein, dass die Hemmschwelle sinkt und noch mehr Menschen als bisher Cannabis konsumieren. Aber genau diese Gefahr besteht bei der im Berliner Koalitionsvertrag geplanten Abgabe für «Genusszwecke".» Wenn es stimme, dass sogar erlaubt werden solle, Cannabis online zu erwerben, sei das völlig unverantwortlich.

"Zu den Cannabis-Risiken zählen neben der Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen", sagte Holetschek und warnte, zudem sei das Risiko für die Entwicklung einer psychotischen Erkrankung sowie weiterer psychiatrischer Erkrankungen erhöht.

Verwendete Quellen
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