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Bundeswehr-Aufrüstung - Sondervermögen: Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung


Bundeswehr-Aufrüstung
Sondervermögen: Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Bundeswehr soll besser ausgerüstet werden.Vergrößern des Bildes
Die Bundeswehr soll besser ausgerüstet werden. (Quelle: Philipp Schulze/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Das Milliarden-Programm zur Aufrüstung der Bundeswehr kann anlaufen. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat die dazu notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen.

Damit dürfen unter Umgehung der Schuldenbremse Kredite von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden, um die Streitkräfte besser auszurüsten. Die Länder votierten mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung. Nur Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, in denen die Linke an der Regierung beteiligt ist, enthielten sich. Der Bundesrat ließ anschließend auch das Gesetz für die Einrichtung des Sondervermögens passieren, aus dem die Finanzierung erfolgen soll.

In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt die Kreditaufnahme für das Sondervermögen an der Schuldenbremse vorbei. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.

Einige Rüstungsprojekte sind schon angeschoben: Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen sowie die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Lufttransport von Soldaten und Material.

Vier Länder enthalten sich bei Abstimmung

Von einem "guten Tag für die Bundeswehr und die Sicherheit unseres Landes" sprach Bayerns Bundes- und Europaminister Florian Herrmann (CSU) als einziger Redner im Bundesrat. "Wir machen einen großen Schritt hin zu einer schlagkräftigen Bundeswehr, auf die wir uns auch angesichts der veränderten Bedrohungslage verlassen können."

Dagegen erklärten die Linken-Vorsitzenden der Länder, die mit Enthaltung gestimmt hatten: "Die nunmehr beschlossenen zusätzlichen Ausgaben zur Aufrüstung der Bundeswehr werden weder das Sterben in der Ukraine beenden noch künftig für eine friedlichere und sichere Welt sorgen." Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), erklärte zum Abstimmungsverhalten der vier Länder: "Ein Armutszeugnis, das uns erneut vor Augen führt, dass insbesondere der russlandfreundlichen Linken Ideologie wichtiger ist als Frieden und Freiheit."

Panzer und Flugzeuge nicht einsatzbereit

Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Jahrelanges Sparen bei der Bundeswehr und deren Ausrichtung auf Auslandseinsätze haben dazu geführt, dass die Truppe heute erhebliche Defizite bei der Landes- und Bündnisverteidigung aufweist. Panzer, Flugzeuge und Schiffe sind teils veraltet oder nicht einsatzbereit. Das zeigt sich auch schmerzlich, wenn es um die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine geht. Die Bundeswehr hat nach offizieller Darstellung kaum etwas, worauf sie verzichten und was sie abtreten kann.

Die Bundeswehr soll jetzt eine vollständig einsatzfähige Armee werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die massive Aufrüstung wenige Tage nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine angekündigt. Die zusätzlichen Investitionen sollen auch dafür sorgen, dass Deutschland zumindest im Durchschnitt mehrerer Jahre das Zwei-Prozent-Ziel Ziel der Nato erfüllt, also mindestens zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung in die Verteidigung investiert.

Änderungen des Grundgesetzes müssen von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

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