Bundesanwaltschaft Mordfall Lübcke: Ermittlungen gegen Unbekannt laufen weiter
Wiesbaden (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren im Mordfall Walter Lübcke noch nicht abgeschlossen.
Das im Juli 2019 aufgenommene Verfahren gegen unbekannt laufe weiterhin, sagte der Bundesanwalt Dieter Killmer am Freitag bei seiner Vernehmung im Lübcke-Untersuchungsausschuss im Wiesbadener Landtag. Es gebe Anhaltspunkte für mindestens einen Mittäter. Wegen des Mordes an dem CDU-Politiker war im Januar 2021 der heute 48-jährige Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt worden, ein Mitangeklagter bekam wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe. Killmer hatte nach den noch nicht rechtskräftigen Urteilen erklärt, man sehe den Mitangeklagten weiterhin als Teilnehmer an dem Mordgeschehen.
So hätten Zeugen von mutmaßlich zwei Fahrzeugen berichtet und der Täter Stephan Ernst habe damals seine nach dem Mord getätigten Chats gelöscht. "Konkrete Hinweise haben wir nicht, aber wir machen das Buch nicht zu", so Killmer.
Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt
Lübcke, Regierungspräsident von Kassel, war im Juni 2019 erschossen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Ernst vor einem Jahr wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
Die Spur der Tatwaffe, die ursprünglich aus der brasilianischen Armee stamme und zu Mitwissern führen könne, verliere sich nach wie vor in der Schweiz. Ernst habe angegeben, den Revolver im Rahmen eines Flohmarkts für 1100 Euro gekauft zu haben. Zudem habe er in einem Erdloch etliche weitere Schusswaffen gebunkert, darunter eine Maschinenpistole. Die Behörden hätten damals keine Hinweise auf diese illegale Waffenbeschaffung gehabt. Wie Ernst den Waffenkauf finanziert habe, sei unklar. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass er von möglichen Unterstützern hierfür Geld bekommen habe.
Der damalige Regierungspräsident hatte zeitweilig unter Polizeischutz gestanden, wie der frühere Pressesprecher des Regierungspräsidiums dem Ausschuss berichtete. Anlass waren etliche Hassmails nach einer Äußerung von Lübcke bei einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden im Jahr 2015 gewesen, die noch am selben Abend verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen im Internet veröffentlicht worden war.