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Markus Söder will Teil-Impfpflicht für Pflegepersonal aussetzen: Darf er das?


"Verfassungswidrig"
Söder will Pflege-Impfpflicht aussetzen: Darf er das?

Von dpa
Aktualisiert am 09.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Markus Söder: Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar.Vergrößern des BildesMarkus Söder: Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)

Ab Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht – das ist verabschiedetes Gesetz. Doch Bayern will die Umsetzung "vorläufig" aussetzen. Verfassungsrechtler sehen das kritisch.

Nach der Klarstellung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern kommt scharfe Kritik von Staatsrechtlern. "Ein solches Handeln wäre verfassungswidrig", sagte Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, der "Welt". "Würden die Länder Bundesgesetze je nach ihrer politischen Einschätzung nicht umsetzen, hätten wir praktisch keinen Rechtsstaat mehr."

Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hält es für "wohl noch im Rahmen", wenn ein Bundesland seine Gesundheitsämter anweisen sollte, zunächst keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote auszusprechen. Es sei aber "verfassungsrechtlich problematisch", wenn ein Land so eindeutig der Intention eines Bundesgesetzes zuwider handle. "Dies widerspricht dem Grundsatz der Bundestreue."

Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, sieht eine mögliche Verletzung der Bundestreue differenzierter. Wenn die Umsetzung dazu führe, dass sich die Pflegesituation in Bayern deutlich verschlechtere, widerspreche das Gesetz den Interessen des Bundeslandes. "In diesem Fall verletzt der Bund seine Pflicht zur Bundestreue. Der Bund kann nicht pauschal Gesetze durchsetzen, die wichtige Strukturen im Gesundheitswesen der Länder beschädigen."

SPD: parteipolitische Spielchen

Söder hatte am Dienstag seine umstrittenen Äußerungen zur Corona-Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen klargestellt. Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar, sagte der CSU-Chef. Der Bund müsse "nachbessern und nachlegen", damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. Bei Kommunen und Einrichtungen gebe es tiefe Besorgnis. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung "vorläufig" auszusetzen.

Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge sagte der "Bild"-Zeitung: "Die Bundesregierung muss einsehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Moment kaum umsetzbar ist." CDU-Chef Friedrich Merz hatte die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert: Die CDU habe im Bundestag in der Annahme zugestimmt, dass die Probleme gelöst werden könnten.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, warf Söder und Merz parteipolitische Spielchen auf dem Rücken der verletzlichsten Gruppen vor. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) äußerte sein Unverständnis über die Aussetzung in Bayern. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) forderte von der Bundesregierung umgehend konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

Gesundheitsamt hat Ermessensspielraum

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte fest, der Vollzug des Gesetzes sei Ländersache. Der Bund könne Hilfestellung bieten, etwa Musterbenachrichtigungen für Gesundheitsämter, mit denen sie die betroffenen Beschäftigten anschreiben könnten. "Aber ganz konkrete Anfragen habe ich weder aus Bayern noch von der CDU gesehen." Eine Frist zur Umsetzung, die verlängert werden könnte, sehe das Gesetz nicht vor.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Laut Lauterbach gibt es keine zeitlichen Vorgaben für den weiteren Prozess: Nachdem die Einrichtungen dem Gesundheitsamt Beschäftigte ohne Nachweis genannt haben, fordert das Amt die Betroffenen zunächst zur Vorlage auf – und "kann" am Ende ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dabei hat das Amt Ermessensspielraum.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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