"Gruppe S." Anwälte bezweifeln Aussage von Kronzeugen in Terrorprozess
In Stuttgart stehen zwölf Männer wegen der Gründung einer rechtsextremen Terrorzelle vor Gericht. Die Ermittler berufen sich auf Äußerungen eines Kronzeugen – die Verteidiger äußern Zweifel.
Im Prozess um die mutmaßliche rechte Terrorzelle "Gruppe S." haben Anwälte Zweifel an den Aussagen des Kronzeugen U. geäußert. Es handle sich bei dem ebenfalls angeklagten 49-Jährigen um eine "mindestens problematische Persönlichkeit", sagte Anwalt Günther Herzogenrath-Amelung, der einen der elf weiteren Angeklagten verteidigt, beim zweiten Prozesstag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim. U. habe mehr als zwanzig Jahre in Haft oder Maßregelvollzug gesessen. Seinen Angaben müsse man mit größter Skepsis begegnen.
Ähnlich äußerte sich Rechtsanwalt André Picker. Man müsse die Motivationslage ergründen, warum U. diese Aussagen gegenüber den Ermittlern gemacht habe. Es brauche noch weitere Beweismittel. Auch werde man die Ernsthaftigkeit der Aussagen in der "Gruppe S." beurteilen müssen.
Die zwölf Männer stehen vor Gericht, weil sie eine rechte Terrorzelle gegründet haben sollen, um sich Waffen zu besorgen, Muslime zu töten und einen Bürgerkrieg anzuzetteln. Ihnen drohen als mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung bis zu zehn Jahre Haft.
Mammutprozess bis nächstes Jahr
Die Angeklagten waren am 14. Februar 2020 festgenommen worden. Von den zwölf Männern sitzen elf in Untersuchungshaft, nur U., der als Kronzeuge gilt, befindet sich auf freiem Fuß. Das Staatsschutzverfahren ist ein Mammutprozess mit Dutzenden Beteiligten, bis Mitte 2022 sind Verhandlungstermine geblockt.
Die meisten Angeklagten ließen am Mittwochmorgen mitteilen, dass sie zu den Vorwürfen schweigen wollen. Aber es gibt Angeklagte, die ankündigten, sich äußern zu wollen.
- Nachrichtenagentur dpa