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Immunität aufgehoben: Bundestag genehmigt Durchsuchung bei CSU-Politiker Nüßlein


Immunität aufgehoben
Bundestag genehmigt Durchsuchung bei CSU-Politiker Nüßlein

Von dpa
Aktualisiert am 25.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Bundestag hat eine Durchsuchung bei dem CSU-Abgeordnetem Georg Nüßlein genehmigt.Vergrößern des Bildes
Der Bundestag hat eine Durchsuchung bei dem CSU-Abgeordnetem Georg Nüßlein genehmigt. (Quelle: Soeren Stache/zb/dpa./dpa)

Berlin/München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein. In dem Verfahren gegen ihn und einen weiteren Beschuldigten geht es unter anderem um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit.

Auch soll es um Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken gehen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag auf Anfrage mit.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens seien 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden. Diese würden nun ausgewertet. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, hieß es. "Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen." Nach Angaben aus Sicherheitskreisen waren allein in Bayern mehr als 30 Beamte von Landeskriminalamt und Steuerfahndung an den Durchsuchungen beteiligt.

Nüßlein selbst reagierte am Donnerstag auf mehrere Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Bitte um eine Stellungnahme nicht.

Der Bundestag hatte am Vormittag zunächst seine Abgeordnetenimmunität aufgehoben und damit erst den Vollzug der gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse möglich gemacht. Wie in solchen Fällen üblich gab es dazu keine Aussprache im Bundestag. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Der CSU-Politiker gehört dem Bundestag seit 2002 an. Er vertritt den Wahlkreis Neu-Ulm. Seit 2014 ist er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Der 51-Jährige kümmert sich schwerpunktmäßig um die Themen Umwelt, Naturschutz, Gesundheit, Wirtschaft und Energie.

Ein Sprecher der CSU im Bundestag sagte, das Aufheben der Immunität sei der übliche Vorgang, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu ermöglichen. "Vom Inhalt der Ermittlungen haben wir keine Kenntnis. Im Übrigen gilt in solchen Fällen die Unschuldsvermutung." Die Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte: "Wenn auch nur der Verdacht entsteht, dass sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages an der Corona-Krise persönlich bereichert, dann ist das ein sehr ernster, schwerwiegender Vorwurf, der umfänglich aufgeklärt werden muss."

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