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Pandemie und Kinderrecht: Viele Fehler – nicht nur wegen Corona


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Corona-Pandemie
Um die Rechte unserer Kinder ist es schlecht bestellt

  • Lamya Kaddor
MeinungEine Kolumne von Lamya Kaddor

14.01.2021Lesedauer: 6 Min.
Kinderrechte sollen ins Grundgesetz: Koalition und Opposition müssen nun ausdiskutieren, ob ein schlechter Kompromiss besser ist als keiner.Vergrößern des Bildes
Kinderrechte sollen ins Grundgesetz: Koalition und Opposition müssen nun ausdiskutieren, ob ein schlechter Kompromiss besser ist als keiner. (Quelle: reuters)

Millionen Deutsche leiden unter den Corona-Maßnahmen, doch auf die Sorgen und Ängste der Kinder wird kaum geblickt. Die Pandemie legt schonungslos offen: Es muss sich etwas ändern.

"Mama, ich kann nicht schlafen." Die elfjährige Tochter einer Freundin findet nach den Weihnachtsferien nicht in den Schlaf. Das Kind sucht nach Erklärungen: "Liegt es daran, dass ich wegen Corona meinen Hobbys nicht mehr nachgehen kann?", überlegt sie: "Ich bin zu wenig ausgelastet."

Vielleicht hat sie recht.

Die Corona-Politik hat ihr und Millionen anderen Kindern alles ausgeknipst – und das seit über zwei Monaten. Ende offen. Kinder dürfen kein Fußball spielen, obwohl Passen, Dribbeln, Ballannahme, Torschuss keinen Körperkontakt erfordern und im Freien geübt werden können. Kinder dürfen nicht reiten; obwohl der Mindestabstand auf einem Pferd quasi garantiert ist. Kinder dürfen kein Tennis spielen, obwohl sie ein Netz und viele Meter trennen. Expertinnen und Experten gehen zwar bei gechlortem Wasser von niedrigen Ansteckungsgefahren aus, trotzdem darf niemand schwimmen… Rund 90.000 Sportvereine sind dicht. Und da sie keine Lobby haben – anders als die Bundesliga –, macht die Politik mit ihnen, was sie will.

Die verschärften Kontaktbeschränkungen vom 5. Januar sollten selbst auf Kinder ausgedehnt werden. In Nordrhein-Westfalen wies das Oberverwaltungsgericht bereits Anfang November die Klage von Eltern eines Zwölfjährigen ab, der gerne wieder mit Freunden im Freien trainieren wollte. Das Gericht argumentierte unter anderem, die Corona-Schutzverordnung schließe nicht jede sportliche Betätigung aus. Welch weltfremdes Argument. Als würden Kinder einsam durch den Wald joggen.

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler sitzen seit dieser Woche wieder im Lockdown beim Homeschooling – wie im Frühjahr. Alles auf Null. Was nicht eintreten sollte, ist eingetreten. Bis 31. Januar ist der Lockdown befristet. Niemand glaubt, dass es dabei bleibt.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel rechnet offenbar schon mit Maßnahmen bis Ostern.

Corona-Impfstoffe werden schneller entwickelt, als Schulen digitalisiert

Was wohl die Kinder dazu sagen würden, wenn man sie fragen würde? Doch allein in dieser Frage liegt eine gewisse Form von Obskurantismus, denn niemand käme nur ansatzweise auf die Idee, sie danach zu fragen.
Kinder sind schon immer Nebensache gewesen, Aufklärung hin oder her. Die Corona-Krise ist nur das Brennglas, das diesen Mangel vergrößert. Welche Kommune würde sich für den Spielplatz statt den Wirtschaftsbetrieb entscheiden? Seit jeher werden ungleiche Bildungschancen von Kindern aus finanziell schwachen Familien beklagt.

Ändern tut sich kaum etwas. Nach wie vor erfahren Kinder Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Behinderung, etc. Andere leiden unter Mobbing. Wir schaffen es, schneller Corona-Impfstoffe zu entwickeln, als Schulen zu digitalisieren. Bei der kommenden Bundestagswahl verbleiben Kinder wie eh und je ungehört: Zugang erst ab 18! Und es wird ihnen sexuelle Gewalt angetan. Statistisch sind ein bis zwei Kinder pro Schulklasse betroffen. Zuletzt schockierten die unfassbar grausamen Missbrauchskomplexe Lügde, Bergisch-Gladbach, Münster.

"Kinder sind unsere Zukunft", heißt es oft weihevoll, doch die Worte bleiben meist folgenlos. Ein wichtiger Schritt, um hier etwas zu bewegen, wäre es, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Das würde die Misere nicht von heute auf morgen ändern, aber einen Veränderungsprozess anstoßen.

Union und SPD haben sich nach langem Streit auf eine Formulierung geeinigt. Sie wollen laut Medienberichten dem Artikel 6 des Grundgesetzes über Ehe und Familie folgendes hinzufügen:

  • "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Der Schritt ist grundsätzlich zu befürworten, fällt aber kompromissbedingt so wachsweich aus, dass am Ende nicht viel mehr als Verfassungslyrik im Entstehen begriffen ist.

Man möchte meinen, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, dafür ist doch jeder. Kritikerinnen und Kritiker wenden jedoch ein, es gebe keine Schutzlücke. Kinderrechte seien bereits verankert, da für sie alle Grundrechte ebenso gelten. Daraus müsste folgen, dass alles in Ordnung ist und die Bedürfnisse und Perspektiven von Kindern durch Exekutive und Judikative ausreichend beachtet werden. Allein, wer in der Praxis professionell mit Kindern zu tun hat, wird dem widersprechen.

Meinungen von Kindern sollen gehört werden

Zudem geht es nicht darum, Kinder bei der Abwägung von kollidierenden Rechten "nur" gleich zu behandeln, sondern ihre Rechte "vorrangig" bzw. "mit besonderem Gewicht" zu bewerten. Interessen von Kindern sollen durch höheren Begründungsaufwand schwerer zurückzustellen sein. So will es die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland ratifiziert hat. Das Kindeswohl muss hervorgehoben werden, denn Kinder sind grundsätzlich vulnerabler, damit schutzbedürftiger als Volljährige, und können ihre Rechte meist nicht selbst, sondern nur über ihre Eltern bzw. ihre Vormundschaft ausüben. Dementsprechend ist "angemessen", wie es bei Union und SPD heißt, zu wenig.

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Zudem verlangt die KRK die Berücksichtigung des Kindeswillens. Meinungen von Kindern sollen gehört werden. Das führt schnell zum Thema Wahlrecht – ein Grundrecht, das Kindern übrigens vielfach nicht gewährt wird. Auch im juristischen Alltag bleibt die Realität hinter den Ansprüchen zurück – etwa bei Anhörungen in Gerichtsprozessen. Eine Berücksichtigung des Kindeswillens gemäß Reifegrad (statt Befragung könnte man sie Bilder malen lassen oder ihr Verhalten analysieren) findet zumeist nicht statt.

Staatsrechtlern mag es bewusst sein, dass das Grundgesetz Kinder bereits mitmeint – den meisten anderen nicht. Wer denkt schon an Kinder, wenn er die Artikel 1 bis 19 liest? Die geplante Verfassungsänderung ist durchaus von symbolischer Natur, dennoch verschafft sie dem Thema mehr Sichtbarkeit – in den Parlamenten und der Gesellschaft, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Angehende Juristen wären bereits im Studium mit Kinderrechten konfrontiert.

Kritiker wenden zudem ein, wenn Kinderrechte explizit betont werden, würden die Rechte von Eltern zugunsten des Staates belastet und das angeblich austarierte Dreiecksverhältnis Kind, Eltern, Staat gefährdet. Hier liegt eine gewisse Gefahr. Die Folgen von Grundgesetzänderungen zeigen sich erst später – etwa bei der Konkretisierung durch Gerichtsurteile. Allerdings bleibt das Elterngrundrecht in Art. 6 Abs. 2 expressis verbis erhalten und der Kompromissvorschlag von Union und SPD hebt es ebenfalls hervor. Abgesehen davon muss eine erleichterte Inobhutnahme von Kindern gerade das Ziel sein, wenn sie sexuell gequält werden. Es kommt immer wieder vor, dass sie zu lange in der Obhut der Eltern belassen wurden – wie zuletzt der Missbrauchskomplex Münster zeigte.

"Es wird Zeit, dass sich was dreht"

Es wird darauf zu achten sein, dass der Bau eines Spielplatzes nicht automatisch den Vorzug erhält, Eltern weiterhin die Entwicklung ihrer Kinder bestimmen dürfen und die Religionsfreiheit gewahrt bleibt. Bei Letzterem wird insbesondere die rituelle Beschneidung von Jungen im Judentum und im Islam wieder ins Zentrum rücken. Deren Gegner spitzen bereits die Federn.

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Da die Praxis jedoch, wenn sie medizinisch professionell und früh genug durchgeführt wird, kein erniedrigendes oder gar traumatisierendes Moment hat, seit jeher Bestandteil zweier großer Weltreligionen ist, keine besonderen Nachteile mit sich bringt und vor allem von keiner signifikanten Gegenbewegung unter den Betroffenen selbst, also unter männlichen Juden und Muslimen, angefochten wird, werden ihre Verteidiger nach wie vor gute Karten haben.

Durch die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten werden nicht alle anderen Grundrechte hinten angestellt – so viel ist klar. Die praktische Konkordanz wird nicht abgeschafft. Die Hervorhebung dieser Teilgruppe der Menschheit schafft lediglich einen Ausgleich für ihre natürliche höhere Schutzbedürftigkeit. Die bestehenden Unwägbarkeiten dürfen dem wichtigen Anliegen jetzt nicht im Weg stehen. Es ist Zeit zu handeln. Für unsere Kinder. Für unsere Zukunft.

Für Grundgesetzänderung braucht es Zweidrittelmehrheit

Koalition und Opposition müssen nun ausdiskutieren, ob ein schlechter Kompromiss besser ist als keiner. Für die Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit, die CDU, CSU und SPD nicht haben. Aus Sicht von Kindern dürfte indes klar sein: "Es wird Zeit, dass sich was dreht", um mit Herbert Grönemeyer zu sprechen.

Für Kinder in der Corona-Pandemie kommt diese Entscheidung selbstverständlich zu spät. Hier muss die Politik ohne Anstoß durch die Verfassung praktikable Lösungen finden. Und zwar rasch! So wie jetzt darf es nicht monatelang weitergehen – Pandemie hin, Mutationen her.

Lamya Kaddor ist Deutsche mit syrischen Wurzeln. In ihrer Kolumne "Zwischentöne" analysiert die Islamwissenschaftlerin, Islamische Religionspädagogin und Publizistin, die Mitglied der Grünen ist, für t-online die Themen Islam und Migration. Die im Gastbeitrag geäußerten Ansichten geben die Meinung der Autorin wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der t-online-Redaktion.

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