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Corona-Impfung: Der vertrauliche Impfplan gegen Covid-19


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t-online veröffentlicht Dokumente
Das steht im vertraulichen Corona-Impfplan


09.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Ein Symbolfoto für einen Corona-Impfstoff: t-online veröffentlicht die Entwürfe für eine Impfstoffempfehlung und für die Corona-Impfverordnung.Vergrößern des Bildes
Ein Symbolfoto für einen Corona-Impfstoff: t-online veröffentlicht die Entwürfe für eine Impfstoffempfehlung und für die Corona-Impfverordnung. (Quelle: Laci Perenyi/imago-images-bilder)
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Nicht jeder Bürger kann sofort gegen Corona geimpft werden. Deshalb soll es eine Priorisierung geben. Lesen Sie hier im Original den Entwurf für das Impfkonzept – und wer zuerst geimpft werden könnte.

Die Risikogruppen zuerst, dazu medizinisches Personal und Pflegekräfte in besonders gefährdeten Bereichen: Diese Menschen sollen in Deutschland vordringlich gegen das Coronavirus geimpft werden. Aufgrund des vorerst nur begrenzt verfügbaren Impfstoffs müssen Politik und Behörden priorisieren, wer schnellstmöglich geschützt wird.

Am Montag hat die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut dazu einen Entwurf vorgelegt, der der Bundesregierung, den Bundesländern und den Fachgesellschaften zur Stellungnahme zuging. Auf Grundlage der Empfehlung will das Bundesgesundheitsministerium offenbar schon kommende Woche eine Verordnung erlassen, die sogenannte Coronavirus-Impfverordnung.

Grundrechte und heikle ethische Fragen

Beide Dokumente liegen t-online vor. Der Empfehlungsentwurf der Ständigen Impfkommission ist als "vertraulich" gekennzeichnet. Im selben Dokument heißt es allerdings auch, das öffentliche Interesse an einer Covid-19-Impfempfehlung werde "als sehr hoch eingeschätzt". Aufgrund dieses besonderen öffentlichen Interesses hat t-online entschieden, beide Dokumente komplett im Original zu veröffentlichen.

Damit wird für die Verteilung des Impfstoffs, die Grundrechte aller Bundesbürger und heikle ethische Fragen berührt, eine sachliche Grundlage zur Diskussion geschaffen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte beispielsweise, Schwerkranke und Personal im Kranken- und Pflegebereich dürften nicht gleichermaßen priorisiert werden. Doch selbst liegt ihr der Entwurf noch nicht vor.

  • Das Stiko-Dokument finden Sie HIER (pdf)


Zudem ist zwar die Notwendigkeit einer Priorisierung von Risikogruppen bei nur begrenzt verfügbarem Impfstoff selbst nicht umstritten – die geplante Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums allerdings sehr wohl. Ein Gutachten bezweifelt die Rechtmäßigkeit. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae hatte es vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags angefordert.

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Vielmehr bedürfe "die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes", heißt es in dem Dokument, da die Entscheidung darüber eine "hohe generelle Grundrechtsrelevanz" aufweise und zu einer "intensiven individuellen Betroffenheit" führe.

  • Den Entwurf für die Coronavirus-Impfverordnung finden Sie HIER (pdf)


Thomae forderte deswegen, der Bundestag dürfe "nicht wieder nur zum Zuschauer degradiert werden". In einer Demokratie müsse das Parlament über die wesentlichen Fragen entscheiden. "Mit der Zuteilung des Impfstoffs verteilen wir im wahrsten Sinne des Wortes Lebenschancen", sagte Thomae. Auch im Gesundheitsausschuss, den die Bundesregierung am Dienstag in einer Sondersitzung über die geplante Verordnung informierte, stießen die Planungen auf Widerspruch in der Opposition.

"Die Entscheidung, wer zuerst gegen Covid-19 geimpft wird, muss der Bundestag treffen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Achim Kessler. Eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministers Jens Spahn sei nicht ausreichend. Auch er beruft sich auf das von der FDP angeforderte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Kessler befürchtet, "dass wertvolle Zeit verloren geht", wenn die Rechtsverordnung durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werde.

  • Das Gutachten finden Sie HIER (pdf)


Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission ist noch nicht endgültig. Bis Donnerstag haben Bund, Länder und Fachverbände Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission wartet außerdem noch – wie im Dokument zu sehen ist – auf eine detailliertere Prüfung zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe sowie auf ihre Zulassungen.

Auch die geplante Rechtsverordnung ist noch nicht erlassen. Es handelt sich um einen Entwurf, rechtskräftig könnte er am 15. Dezember werden. Für Mitte Dezember hatte die Bundesregierung angekündigt, die Impfzentren einsatzbereit zu machen. Derzeit laufen dafür die organisatorisch aufwendigen Vorbereitungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Bislang ist noch kein Impfstoff zugelassen. Mehrere Hersteller haben eine Zulassung aber bereits beantragt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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