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Verbotene Doppelbesteuerung?: Bayern fordert vom Bund Überprüfung der Rentenbesteuerung


Verbotene Doppelbesteuerung?
Bayern fordert vom Bund Überprüfung der Rentenbesteuerung

Von dpa
05.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, hatte jüngst in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst die Rentenbesteuerung als verfassungswidrig bezeichnet.Vergrößern des Bildes
Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, hatte jüngst in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst die Rentenbesteuerung als verfassungswidrig bezeichnet. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

München (dpa) - Der Freistaat Bayern fordert vom Bund eine Überprüfung der derzeitigen Rentenbesteuerung. "Wir wollen, dass es gerecht zugeht", sagte der CSU-Abgeordnete Josef Zellmeier am Donnerstag im Landtag in München.

Mit breiter Mehrheit stimmten die Parlamentarier für einen Antrag, der von der Bundesregierung eine Überprüfung verlangt.

Der Antrag geht zurück auf eine Kritik von Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof. Dieser hatte jüngst in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst die Rentenbesteuerung als verfassungswidrig bezeichnet. Insbesondere die geltende Übergangsregelung für die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern bis 2040 und die Belastung als Rentenempfänger sei eine "evidente Verfassungswidrigkeit". Sie führe zu einer Doppelbesteuerung, vor der schon 2002 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil ausdrücklich gewarnt habe.

Zellmeier betonte, eine solche Kritik eines hochrangigen Richters dürfe nicht ignoriert werden. Sollte Kulosas Einschätzung zutreffend sein und es eine "systematische Benachteiligung" bei der Besteuerung von Renten für bestimmte Personen- und Altersgruppen geben, "dann ist das zu korrigieren". Die CSU werde als Mitglied der Bundesregierung auch im Bund darauf pochen.

Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden es 78 Prozent sein. Ab 2040 werden die gesetzlichen Renten komplett besteuert.

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