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Kinderpornografie: Ermittler sollen Fakes benutzen dürfen


Ermittlungen in der Szene
Ermittler dürfen gefälschte Kinderpornografie verwenden

Von afp
21.11.2019Lesedauer: 2 Min.
EIne Person an einem Laptop: Die Ermittler sollen neue Befugnisse bekommen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
EIne Person an einem Laptop: Die Ermittler sollen neue Befugnisse bekommen. (Symbolbild) (Quelle: leungchopan/Panthermedia/imago-images-bilder)

Die Koalition will es Ermittlern einfacher machen, sich in Darknet-Foren für Kinderpornografie einzuschleichen – mit computergenerierten Bildern. Jetzt stellt sich die Justizministerin hinter das Vorhaben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unterstützt das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, verdeckten Fahndern die Herstellung kinderpornografischer Fake-Inhalte zu erlauben. "Die Ermittler sollen künftig computergenerierte Bilder verwenden können, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen", sagte Lambrecht der "Welt". Damit sollen sich die Fahnder Zutritt zu einschlägigen Darknet-Foren verschaffen können.

Die computergenerierten Bilder sähen echten Bildern täuschend ähnlich, zeigten aber niemals echte Kinder, betonte Lambrecht. "Hierfür schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage. Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen." Sie wolle deshalb den Ermittlern "alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand geben, damit die Täter, aber auch die Hintermänner und Portalbetreiber schnell ermittelt und verurteilt werden können".

Noch vor Weihnachten soll das Gesetz durch das Parlament gehen

Die Rechtspolitiker der Koalition hatten sich im Oktober darauf verständigt, in das bereits in den Bundestag eingebrachte Gesetz zum Cybergrooming die Regelung zu den Fake-Fotos der Ermittler aufzunehmen. Das Gesetz solle noch vor Weihnachten verabschiedet werden, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner der "Welt".

"Wenn wir es mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz ernst meinen, dann müssen die Ermittler über die nötigen technischen und rechtlichen Mittel verfügen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

Auch die FDP sprach sich trotz Bedenken für das Vorhaben aus. "Ziel sollte es eigentlich sein, das Internet von kinderpornografischem Material zu befreien, und nicht, es mit computergeneriertem Material anzureichern", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Dennoch seien computergenerierte Inhalte ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, das den Ermittlern nicht vorenthalten werden sollte.

Die Grünen sind skeptisch

Ablehnung gab es bei den Grünen. Die Ermittlungen bei Kindesmissbrauch sollten zwar gestärkt werden, Straftaten sollten aber nicht mit Straftaten bekämpft werden, sagte die Rechtspolitikerin Canan Bayram. Sie fürchtet, dass die Nutzung von computergeneriertem Missbrauchsmaterial für verdeckte Ermittlungen die Eintrittsschwelle in illegale Foren erhöhen könnte.


Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sprach sich für ein behutsames Vorgehen aus. Missbrauchsdarstellungen sollten nur als Ultima Ratio in Umlauf gebracht werden. Darüber müssten im Einzelfall die Richter entscheiden. Bei der Art und Schwere der computergenerierten Missbrauchsdarstellungen müsse es aber ethische Grenzen geben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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