Staatsgefährdende Gewalttat Doch Prozess wegen Terrorverdachts gegen Franco A.
Franco A. wollte als syrischer Flüchtling getarnt Anschläge in Deutschland verüben. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah keinen hinreichenden Terrorverdacht gegen den Bundeswehrsoldaten – der Bundesgerichtshof schon.
Der Bundeswehrsoldat Franco A. muss nun doch wegen Terrorverdachts vor Gericht. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Dienstag mitteilte, wurde die Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zugelassen. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe darüber berichtet. Ein Termin für den Prozess vor dem Oberlandesgericht steht noch nicht fest.
Der aus Offenbach stammende Franco A. war Ende April 2017 für mehrere Monate in Untersuchungshaft genommen worden. Ihm wird vorgeworfen, aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag geplant und sich als Asylbewerber ausgegeben zu haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor keinen hinreichenden Terrorverdacht gesehen und die Anklage gegen Franco A. Mitte 2018 zunächst nicht zugelassen. Dagegen war der Generalbundesanwalt vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen.
Die Vorgänge um A. hatten die Bundeswehr schwer erschüttert. Die damalige Verteidigungsministerin Ursula von den Leyen (CDU) machte bei den Streitkräften sogar ein "Haltungsproblem" aus.
- Nachrichtenagentur dpa