Krawalle in Connewitz Neonazis wüteten in Leipzig – Gericht mildert Strafen ab
Vor zwei Jahren zogen Neonazis durch den linken Leipziger Stadtteil Connewitz. Sie zertrümmerten Autos, Geschäfte und Mülltonnen. Zwei Täter sollten dafür ins Gefängnis. Doch nun wurde ihr Fall neu verhandelt.
Nach Krawallen von Hooligans und Neonazis im Leipziger Stadtteil Connewitz Anfang 2016 hat das Landgericht Leipzig die beiden 27-jährigen Angeklagten zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit milderte das Landgericht am Montag die Strafe der vorherigen Instanz ab: Das Amtsgericht Leipzig hatte die Männer vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Landgericht sprach die beiden Männer wegen besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufung zu verwerfen und damit an den Haftstrafen festzuhalten. Die Verteidiger der beiden Männer hatten Bewährungsstrafen von einem Jahr und vier Monaten sowie einem Jahr und zwei Monaten gefordert.
Der Mob hinterließ ein Trümmerfeld
Der überwiegend vermummte Mob war am 11. Januar 2016 bewaffnet mit Äxten, Eisenstangen und Holzlatten durch den links-alternativ geprägten Leipziger Stadtteil Connewitz gezogen. Wenig später glich die Wolfgang-Heinze-Straße – eine der zentralen Straßen der Gegend – einem Trümmerfeld. Auf mehreren hundert Metern blieb kaum ein Schaufenster ganz, in Geschäften wurde randaliert, Mülltonnen wurden angezündet, Autoscheiben eingeschlagen und Seitenspiegel abgetreten.
- Fall Nivel: Hooligan prügelte Gendarm halbtot – und steht erneut vor Gericht
- Chemnitz-Prozess: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft für Angeklagten
- Nach Lübcke-Mord: So groß ist die Gefahr von rechtem Terror in Deutschland
Seit einem Jahr läuft eine ganze Reihe von Verfahren am Leipziger Amtsgericht. Insgesamt waren mehr als 80 Prozesse mit jeweils zwei Beschuldigten geplant. Wie viele der Verfahren außerdem am Landgericht verhandelt werden, konnte der Gerichtssprecher nicht sagen. Das jetzige Urteil war das erste des Landgerichts zu den Neonazi-Krawallen in Connewitz.
- Nachrichtenagentur dpa