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Pflege von Eltern: Beteiligung erst ab 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen


"Längst überfällig"
Kabinett beschließt Entlastung von pflegenden Angehörigen

Von dpa, reuters, jp

Aktualisiert am 14.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Hubertus Heil: Das nun beschlossene Gesetz soll Pflegende finanziell entlasten und Menschen mit Behinderungen mehr Ausbildungsmöglichkeiten bieten.Vergrößern des Bildes
Hubertus Heil: Das nun beschlossene Gesetz soll Pflegende finanziell entlasten und Menschen mit Behinderungen mehr Ausbildungsmöglichkeiten bieten. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Bundesregierung will die finanzielle Situation von Pflegenden verbessern. Die Kommunen befürchten Mehrausgaben in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts.

Das Kabinett hat eine finanzielle Entlastung für Kinder mit pflegebedürftigen Eltern auf den Weg gebracht. Sie müssen sich künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen, wenn Vermögen der Pflegebedürftigen und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Entlastung ist längst überfällig

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Entlastung von Angehörigen wurde am Mittwoch von der Bundesregierung gebilligt. Diese Einkommensgrenze für den sogenannten Unterhaltsrückgriff soll künftig auch für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen gelten. Der Bund schätzt die Mehrkosten der Gesetzesänderung für Länder und Kommunen als Träger der Sozialhilfe auf etwa 300 Millionen Euro jährlich.

Die Entlastung sei längst überfällig, sagte Heil den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den Funke-Zeitungen erläuterte. "Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden."

Neues Budget für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Die Kommunen befürchten aber Belastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte den Blättern: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden."


Heil sagte weiter: "Außerdem verbessern wir das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Wir finanzieren die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung künftig dauerhaft und mit mehr Geld. Zusätzlich erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung durch das neue Budget für Ausbildung."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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