t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Razzia bei linksextremem "Jugendwiderstand" aus Berlin


Gruppierung verkündete Auflösung
Razzia bei linksextremem "Jugendwiderstand" aus Berlin

Von dpa
Aktualisiert am 26.06.2019Lesedauer: 1 Min.
"Jugendwiderstand"-Mitglieder bei einer Demo: Die linksextreme Gruppierung soll sich aufgelöst haben.Vergrößern des Bildes
"Jugendwiderstand"-Mitglieder bei einer Demo: Die linksextreme Gruppierung soll sich aufgelöst haben. (Quelle: Jannis Große/imago-images-bilder)

In Berlin haben Polizisten Räumlichkeiten der Gruppierung "Jugendwiderstand" durchsucht. Erst vor wenigen Wochen soll sich die linksextreme Gruppe aufgelöst haben.

Die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft sind gegen die linksextremistische Gruppierung "Jugendwiderstand" vorgegangen. Sie durchsuchten am Mittwochmorgen neun Wohnungen von Mitgliedern dieser Gruppe, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei den Vorwürfen gehe es unter anderem um Angriffe auf eine pro-israelische Demonstration am 12. September 2018 sowie auf eine Neonazi-Demonstration zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess am 19. August 2017.

Der "Jugendwiderstand" aus Neukölln galt als sehr kleine Gruppe aus 20 bis 25 jungen Mitgliedern mit einer sehr linksextremistischen Haltung. Im Internet gab die Gruppe kürzlich ihre Auflösung bekannt. Der Verfassungsschutz beschrieb sie als "streng dogmatisch" und kaderartig organisiert.

Mao und Stalin als Vorbilder

Die Gruppe wolle nach eigener Beschreibung "für den Sozialismus und die freie Zukunft des Kommunismus" kämpfen. Vorbilder seien Mao und Stalin. Die Mitglieder seien wegen ihrer aggressiven Terminologie, Angriffen auf Andersdenkende und der Israelfeindlichkeit weitgehend isoliert.


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte, die Demonstrationsfreiheit sei ein Grundrecht in Deutschland. Es sei scheinheilig, dass dieses Gut nur für jene gelten solle, deren Interessen man selbst teile. "Insofern ist ein Angriff auf eine durch das Grundgesetz zugelassene Veranstaltung eine Straftat und es ist richtig, dass die Sicherheitsbehörden diese konsequent verfolgen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website