"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" Seehofers Abschieberegeln sollen entschärft werden
Der Bundestag nahm die verschärften Abschieberegeln des Innenministers an – doch nun gibt es Widerstand aus den Justizministerien der Länder.
Auch nach der Annahme verschärfter Abschieberegeln im Bundestag gibt es Widerstand aus den Justizministerien der Länder. Der Rechtsausschuss des Bundesrats sprach sich nach Berichten der "Welt" und der "Süddeutschen Zeitung" am Mittwoch mehrheitlich dafür aus, das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu überweisen.
Der "Welt" zufolge bedeutet dies, dass auch einige Vertreter von Unions-geführten Landes-Justizministerien für eine Entschärfung des Gesetzes von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gestimmt haben.
Die Initiative sei von drei Grünen-Justizministern ausgegangen, schrieb die Zeitung, die sich auf Angaben aus der Berliner Justizverwaltung berief. Grund der Kritik ist den Berichten zufolge, dass künftig Abschiebehaft in normalen Gefängnissen erlaubt sein soll – wobei Strafgefangene und Ausreisepflichtige allerdings räumlich getrennt untergebracht werden müssen.
Dass das Gesetz scheitert ist unwahrscheinlich
"Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist unerlässlich, um rechtsstaatliche Mindeststandards im Gesetz zu verankern", sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) "SZ" und "Welt". "Die Unterbringung ganzer Familien in der Strafhaft verstößt dagegen eklatant." CDU-geführte Justizministerien hatten die Neuerung bereits im März in einer Erklärung kritisiert.
Wenn es im Bundesrat bei seiner Sitzung am 28. Juni eine Mehrheit für die vorgeschlagene Anrufung des Vermittlungsausschusses gibt, könnte dies das Gesetz verzögern. Dass es scheitert, ist aufgrund der Regeln des Verfahrens aber sehr unwahrscheinlich.
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Das umstrittene "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" hatte den Bundestag in der vergangenen Woche passiert. Die Neuregelung sieht auch Sanktionen wie ein Arbeitsverbot für jene vor, die ihre Identität verschleiern. Die Polizei soll außerdem bundesweit das Recht zum Betreten von Wohnungen erhalten, in denen Abschiebekandidaten vermutet werden.
- Nachrichtenagenturen afp und dpa