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Düsseldorf: Pistole mit Schalldämpfer bei Islamisten gefunden – trotzdem bleibt er frei


Keine Inhaftierung möglich
Pistole mit Schalldämpfer bei Islamist gefunden

Von dpa
Aktualisiert am 11.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Pistole mit Schalldämpfer: Obwohl eine Waffe bei einem polizeibekannten Islamisten gefunden wurde, kann der Mann nicht inhaftiert werden.Vergrößern des Bildes
Eine Pistole mit Schalldämpfer: Obwohl eine Waffe bei einem polizeibekannten Islamisten gefunden wurde, kann der Mann nicht inhaftiert werden. (Quelle: Symbolfoto/imago-images-bilder)
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Immer wieder wird ein 31-jähriger Asylsuchender straffällig – und kann doch nicht eingesperrt werden. Auch der Fund einer Pistole kann daran nichts ändern. Sein Asylantrag wurde schon vor Jahren abgelehnt.

Ermittler haben bei einem als besonders gefährlich eingestuften Islamisten in Düsseldorf eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition entdeckt. Dennoch sei der Versuch gescheitert, den 31-jährigen hinter Gitter zu bringen – und das bereits zum zweiten Mal, berichtete ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf am Dienstag auf Anfrage. Der "Spiegel" hatte zuerst berichtet.

Der abgelehnte Asylbewerber verfüge über einen festen Wohnsitz, deswegen bestehe keine Fluchtgefahr, habe ein Haftrichter nach dem Waffenfund Ende April entschieden und den Haftbefehl gegen den Mann gegen Auflagen weiter außer Vollzug gelassen.

Gegen den Islamisten wird seit längerem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt, weil er auf einem Foto mit einem Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow zu sehen ist. Nach dem Fund der Pistole mit Schalldämpfer kam nun noch ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hinzu, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.

Deutsche Behörden bekommen keine Passpapiere – Abschiebung nicht möglich

Wenige Wochen nach dem Waffenfund in seiner Wohnung war der 31-Jährige nachts nach dem Versuch, die Haustür eines Mehrfamilienhauses aufzubrechen, festgenommen worden. Doch erneut schlug der Versuch fehl, ihn einzusperren. Ein Haftrichter stufte die Manipulationen an der Haustür als Sachbeschädigung ein. Da es keine Wohnungstür gewesen sei, handele es sich rechtlich nicht um einen Einbruchversuch. Eine Sachbeschädigung rechtfertige aber keine Inhaftierung. Der Verdächtige blieb wiederum auf freiem Fuß.


Nach Angaben des "Spiegel" war er 2004 vermutlich aus Tschetschenien nach Deutschland gekommen und seither mehrfach straffällig geworden. Obwohl sein Asylantrag bereits nach einem Jahr abgelehnt worden sei, könne er nicht abgeschoben werden. Nach Auskunft der russischen Behörden ist er dort unbekannt. Die deutschen Behörden bekämen keine Passersatzpapiere für ihn.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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