Deutschland Staatssekretär: Attac-Urteil betrifft auch Umwelthilfe
Berlin (dpa) - Nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac durch den Bundesfinanzhof fühlen sich die Kritiker der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestärkt.
"Das Urteil wird sicherlich eine Rolle bei der weiteren Bewertung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe spielen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), dem "Handelsblatt" (Donnerstag). "Schließlich gibt es gute Gründe zu hinterfragen, ob das Gebaren der Deutschen Umwelthilfe noch den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht."
Der Bundesfinanzhof hatte Attac Anfang der Woche wegen politischer Kampagnen die Gemeinnützigkeit aberkannt, wodurch das Netzwerk Steuervorteile verliert.
Die CDU hatte bei ihrem Parteitag im Dezember beschlossen, prüfen zu lassen, ob die Deutsche Umwelthilfe weiterhin als gemeinnützige Organisation anerkannt werden sollte. Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg, zu dem auch Bilger gehört, hatte sogar gefordert, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen und die Möglichkeit von Verbandsklagen der DUH abzuschaffen. Die DUH hatte vor Gerichten in mehreren deutschen Städten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge erstritten.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt beim Finanzamt. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte jüngst erklärt, das zuständige Finanzamt habe die Gemeinnützigkeit gerade erst bestätigt. Der Bescheid gelte bis August 2023.
Auch die FDP zweifelt die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe an. Die DUH bewege sich seiner Ansicht nach "zum Beispiel durch ihr Abmahn-Finanzierungsmodell" ein Stück neben dem von der Abgabenordnung gedeckten Zweck einer Gemeinnützigkeit, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic dem "Handelsblatt".