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Schwere Vorwürfe: Sechs Ermittlungsverfahren gegen KSK-Elitesoldaten


Hitlergruß, Vergewaltigung, Körperverletzung
Sechs Ermittlungsverfahren gegen Elitesoldaten der Bundeswehr

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Soldaten des Kommando Spezialkräfte (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere KSK-Mitglieder.Vergrößern des Bildes
Soldaten des Kommando Spezialkräfte (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere KSK-Mitglieder. (Quelle: Björn Trotzki/imago-images-bilder)

Sie sind die Elite der Bundeswehr – und machen immer wieder mit Skandalen von sich reden: das KSK. Sechs Verfahren gegen Soldaten beschäftigen gerade die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mindestens sechs Verfahren gegen Soldaten oder Soldatinnen der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte, KSK. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) hervor. Zuerst hatte die "taz" berichtet.

Darunter ist auch ein Ermittlungsverfahren, das in Zusammenhang steht mit dem Erlass eines Strafbefehls des Amtsgerichts Böblingen gegen einen Soldaten im November. Er soll mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Wie es in der Antwort des Verteidigungsministeriums heißt, lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Vergewaltigung und Misshandlung

In einem weiteren Fall wird wegen Vergewaltigung ermittelt, in einem anderen wegen Misshandlung Untergebener. Auch wegen des Verdachts des sexuelles Kindesmissbrauch und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen oder mehrere KSK-Angehörige. Weitere Verfahren laufen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs sowie Körperverletzung. Der letzte Fall dreht sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Abrechnungsbetrug.


In zwei weiteren Fällen sei zwar das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, eine gerichtliche Entscheidung stehe aber noch aus. In einem wurde demnach der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Anklage erhoben. In beiden Fällen wird den Soldaten das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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