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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ausschuss veröffentlicht Eingabe Petition gegen Migrationspakt legt Bundestagsseite lahm
Nach vielen Diskussionen und Kritik aus Reihen der AfD ist am Mittwoch doch eine Petition gegen den UN-Migrationspakt veröffentlicht worden. Behandelt wird Petition 85565 aber wohl erst, nachdem der Pakt angenommen ist.
Der Bundestag hat am Mittwoch eine Petition veröffentlicht, die sich gegen den UN-Migrationspakt richtet. Um den Pakt und die Petition hatte es seit Wochen Diskussionen gegeben. Nach der Freischaltung der Petition war die Seite des Bundestags immer wieder nicht erreichbar.
Die Hauptforderung der Petition ist ein Beschluss des Bundestags, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt nicht beitreten solle. Die Bundesregierung solle sich auch in einer Abstimmung in der UN-Generalversammlung enthalten und eine "Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei“.
Am 10. Dezember UN-Versammlung zum Pakt
Wenn das Thema im Petitionsausschuss diskutiert wird, dann nicht vor Februar, schätzt der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU). Das ist dann ein halbes Jahr nach Eingang der ersten Petitionen zum Thema.
Der Pakt dürfte dann schon angenommen sein. Er soll am 10. Dezember im Rahmen einer Konferenz der UN-Generalversammlung in Marokko unterzeichnet werden. Wendt sagte zu t-online.de: „Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Entscheidung schon getroffen ist, wenn eine Petition behandelt wird.“
Erledigt habe sich damit ein Anliegen aber nicht unbedingt, so Wendt. Oftmals gebe es ja die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass Entscheidungen noch einmal überdacht werden.
Überzogene Erwartungen an den Ausschuss
Ohnehin könnte der Ausschuss die Bundesregierung nur auffordern, im Sinne einer Petition tätig zu werden. Aufgrund der Gewaltenteilung wäre die Bundesregierung aber nicht verpflichtet, der Aufforderung zu folgen. Viele Leute hätten falsche Vorstellungen vom Einfluss einer Petition, sagt Wendt.
Auch Manfred Todtenhausen, FDP-Obmann im Petitionsausschuss, warnt vor der Erwartung, der Petitionsausschuss könne Deutschlands Unterstützung für den Migrationspakt verhindern: „Wir führen keine Volksabstimmungen durch, mit denen die Bundesregierung zu etwas gezwungen werden kann."
Seite kurzzeitig nicht erreichbar
Der Ansturm auf die Petition war offenbar dennoch groß. Nach Freischaltung am Mittwoch um kurz nach 10 Uhr war die Petitionsseite zeitweise nicht erreichbar, berichten Nutzer in sozialen Netzwerken. Bis zum Abend gab es mehr als 5.000 Mitzeichner. Aus der AfD war heftig kritisiert worden, dass bislang keine Petition veröffentlicht wurde. Die Partei hatte verbreitet, die Debatte solle unterdrückt werden. Wendt weist das zurück. Gegenüber t-online.de schlüsselte er das Verfahren rund um die Petition auf.
Die ersten beiden Petitionen zum Thema gab es demnach bereits Mitte September, die Petenten hätten aber eine Veröffentlichung nicht gewünscht. Das war anders, als ein Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Martin Hebner seine Version einreichte. Die Veröffentlichung wurde aber abgelehnt, was aus AfD zum Skandal gemacht wurde.
Wieso Petition "interkulturellen Dialog" gefährdete
Wendt sagt dazu: „Die Entscheidung wurde aber nicht wegen des Themas getroffen, solche Vorwürfe sind völlig haltlos." Eine Formulierung im letzten Absatz hätte den "interkulturellen Dialog" gefährdet. Und das ist etwas, was nach den von allen Fraktionen getragenen Richtlinien des Ausschuss einer Veröffentlichung entgegen steht. Beanstandet wurde der Satz, der Migrationspakt sei ein „Instrument zur allmählichen Auslöschung unserer Identität“.
Beim Eingang weiterer Petition sei dann entschieden worden: Im Ausschuss selbst soll ausgewählt werden, welche Petition stellvertretend für alle als sogenannte Leitpetition behandelt und veröffentlicht wird. „Das ist nicht die Regel, aber auch kein einzigartiger Vorgang. Ein solches wichtiges Thema verdient, dass wir uns damit auch intensiver befassen“, so Wendt.
Wegen vieler anderer Eingaben habe der Ausschuss das erstmalig am 7. November beraten – ohne Ergebnis: Wegen der Fülle der Petitionen zu dem Thema habe man die Entscheidung für zwei Wochen zurückgestellt. Man habe die Entscheidung aber nicht verschleppt. 59 verschiedene Petitionen zum Migrationspakt haben demnach bis zum Dienstag vorgelegen. Rekord sei das nicht. Zu einem anderem Thema habe es schon einmal 75 gegeben.
Vier Wochen Zeit zur Mitzeichnung
Mit der Veröffentlichung der Petition beginnt nun eine vierwöchige Mitzeichnungsfrist. Die AfD kommentiert die Veröffentlichung in einer Stellungnahme, ihre Beharrlichkeit habe sich ausgezahlt. Es sei eine demokratische Notwendigkeit, dass die Bürger nun eine öffentliche Debatte führen können. In den Kommentaren zur Petition melden sich aber auch Unterstützer des Pakts.
Nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist werden Regularien geprüft. Wenn es bis dahin mindestens 50.000 Mitzeichner gibt, könne das Thema im Februar öffentlich behandelt werden.
Der Petent kann dann ein Statement abgeben und sich Fragen stellen. Seine Petition begründet er damit, dass der Pakt nicht geeignet sei, Migrationsfragen zu regeln. Es sei „ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten“.
Petent: Es geht so oft um Verpflichtung
In einer Stellungnahme des Auswärtigen Amt für den Ausschuss heißt es, dass der Globale Pakt kein völkerrechtliches Vertragswerk darstellt, sondern einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen. Das ist unter Experten unumstritten. Diskutiert wird, ob er perspektivisch Veränderungen in der Rechtssprechung zur Folge haben könnte.
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- Eigene Recherchen
- Petitionsausschuss des Bundestags
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- Petition 85565