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Türkei: Inhaftierter Deutscher muss in U-Haft bleiben


Anschuldigungen zu schwer
In Türkei inhaftierter Deutscher muss in U-Haft bleiben

Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Blick durch einen Gefängniszaun in der Türkei: Seit März sitzt der Deutsche Patrick K. bereits in der Türkei in Untersuchungshaft.Vergrößern des Bildes
Blick durch einen Gefängniszaun in der Türkei: Seit März sitzt der Deutsche Patrick K. bereits in der Türkei in Untersuchungshaft. (Quelle: imago-images-bilder)

Seit März sitzt der Deutsche Patrick K. in der Türkei im Gefängnis. Ihm wird vorgeworfen einer Kurdenmiliz anzugehören. Der Prozess hat jetzt angefangen, eine Freilassung wurde abgelehnt.

Der in der Türkei seit März inhaftierte Patrick K. (29) aus Gießen muss weiter in U-Haft bleiben. Beim Prozessauftakt am Freitagnachmittag in der südosttürkischen Stadt Sirnak habe der Richter entschieden, die Anschuldigungen seien zu schwer für eine Freilassung, sagte sein Anwalt Hüseyin Bilgi der Deutschen Presse-Agentur.

Der junge Mann war nach Berichten der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu im türkisch-syrischen Grenzgebiet festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in der in Syrien aktiven Kurdenmiliz YPG vor, die die Türkei als Terrororganisation einstuft, sowie das "Betreten einer militärischen Sperrzone". Auf beides zusammen stehen bis zu 20 Jahre Haft. Nach Angaben seiner Familie war K. zum Wandern in der Türkei. Der nächste Gerichtstermin ist laut Anwalt für den 26. Oktober angesetzt.

Nur per Video bei Termin dabei

Patrick K. war per Videoverbindung in den Saal geschaltet worden. Er sitzt in der osttürkischen Provinz Elazig im Gefängnis. Das Gericht im Südosten, wo K. auch aufgegriffen wurde, ist mehrere hundert Kilometer entfernt.

Seine Mutter Claudia S. konnte am Montag zuletzt mit Patrick telefonieren, wie sie der dpa am Donnerstag sagte. Ihr Sohn sei "schwer nervös" gewesen. Er wolle einfach nach Hause. Sie selber sei "nervlich sehr aufgerieben". Aus finanziellen Gründen habe sie nicht selber in die Türkei reisen können. Ob von der deutschen Botschaft jemand beim Prozess dabei war, blieb zunächst unklar.

Verwendete Quellen
  • dpa
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