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Höcke-Prozess: Alle Verteidiger haben Revision eingelegt


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Höcke-Prozess: Alle Verteidiger haben Revision eingelegt

Von dpa
21.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Björn HöckeVergrößern des Bildes
AfD-Politiker Björn Höcke wurde in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt. Alle seine Anwälte und Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt. (Quelle: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa/dpa-bilder)

Das Landgericht Halle hat AfD-Politiker Björn Höcke in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Anwälte haben Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Nach der Verurteilung von Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle haben alle drei Verteidiger des AfD-Politikers Rechtsmittel eingelegt. Neben den anderen Verteidigern habe auch Rechtsanwalt Ralf Hornemann Revision eingelegt, erklärte dieser auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.

Die beiden anderen Anwälte von Höcke, Ulrich Vosgerau und Philip Müller, hatten nach eigenen Angaben sowie nach Angaben des Gerichts bereits in der vergangenen Woche Revision eingelegt. Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht bis zuletzt zurückgewiesen. Das Landgericht hatte ihn zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Ob sie Revision eingelegt hat, war zunächst unklar. In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert. Das Urteil war am vergangenen Dienstag (14. Mai) gefallen. Eine Revision musste binnen einer Woche nach Verkündung eingelegt werden.

Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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