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"Correctiv"-Bericht: Gericht gibt CDU-Mitglied in einem Punkt Recht


Nach Bericht über rechtsextreme Treffen
Gericht erlässt Verfügung gegen "Correctiv"-Aussage

Von dpa, csi

Aktualisiert am 27.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Ulrich Vosgerau (Archivbild): Der Jurist ist Mitglied der CDU und war bei dem Treffen in Potsdam mit Rechtsextremen anwesend.Vergrößern des Bildes
Ulrich Vosgerau (Archivbild): Der Jurist ist Mitglied der CDU und war bei dem Treffen in Potsdam mit Rechtsextremen anwesend. (Quelle: M. Popow/imago-images-bilder)
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Ein Bericht von "Correctiv" über ein Treffen rechter und rechtsextremer Kreise in Potsdam schlägt seit Wochen hohe Wellen. Einer der Teilnehmer hatte geklagt und bekam nun in Teilen recht.

Im Streit um die Berichterstattung von "Correctiv" zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Juristen und CDU-Mitglieds Ulrich Vosgerau eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach hat das Medienhaus in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. In dem Bericht hatte es geheißen, Vosgerau halte den Vorschlag, "man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit."

Der Jurist habe in seinem Antrag an das Gericht deutlich gemacht, dass er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürworte. "Correctiv" habe die Äußerungen Vosgeraus zu dem Thema nicht konkret vorgetragen. Die Kammer sei darum in seinem Beschluss vom 26. Februar von der Unrichtigkeit des Zitats ausgegangen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Vosgerau stehe ein Unterlassungsanspruch zu (Az. 324 O 61/24).

In zwei weiteren Punkten hatte der Antragsteller keinen Erfolg. Dabei ging es zum einen um die Formulierung von "Correctiv": "An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können." Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage sei zutreffend wiedergegeben worden, entschied das Gericht. Auf dem Treffen im November hatte der frühere Kopf der rechtsextremen "Identitären Bewegung" in Österreich, Martin Sellner, nach eigenen Angaben über "Remigration" gesprochen. Mehr zu dem Treffen und dem von Rechtsextremen vereinnahmten Begriff "Remigration" lesen Sie hier.

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Anwalt spricht von "nebensächlichem Detail"

Zum anderen befasste sich das Landgericht mit der Darstellung von "Correctiv", Vosgerau habe im Zusammenhang mit Briefwahlen über "Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten", gesprochen und dies im Nachhinein auch bestätigt. Das Medienhaus habe Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage in zulässiger Weise zusammengefasst.

Thorsten Feldmann, Anwalt von "Correctiv" in dem Verfahren, erklärte in einer Pressemitteilung: "Wir werten dies als großen Erfolg vor einer Kammer, die als besonders streng gilt." Die Verfügung betreffe lediglich "ein nebensächliches Detail", weitere Äußerungen von Vosgerau und auch die gesamte Recherche bleiben juristisch unbeanstandet, so Feldmann.

"Correctiv" kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Dann müsste das Landgericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung von Neuem entscheiden. "Correctiv"-Chefredakteur Justus von Daniels erklärte allerdings, den Punkt ändern zu wollen und bezeichnete die beanstandete Aussage ebenfalls als "unwesentliches Detail". Vosgerau kann – soweit sein Antrag keinen Erfolg hatte – sofortige Beschwerde erheben. In diesem Fall müsste sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Streit befassen.

Verwendete Quellen
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