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Hans-Georg Maaßen wegen Volksverhetzung angezeigt


Vom Leiter der KZ-Gedenkstätte Buchenwald
Anzeige gegen Maaßen wegen Volksverhetzung

Von t-online, ts

01.09.2023Lesedauer: 2 Min.
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Hans-Georg Maaßen (Archivbild): Auf Twitter bemühte Maaßen einen Vergleich zum Dritten Reich. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Ex-Chef des Verfassungsschutzes hat die Kritik an ihm mit der Judenverfolgung im Dritten Reich verglichen. Der Leiter der KZ-Gedenkstätte Buchenwald zeigte Maaßen nun wegen Volksverhetzung an.

Der Leiter der KZ-Gedenkstätte Buchenwald hat den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen wegen Volksverhetzung angezeigt. Anlass ist die Debatte um ein Foto von Maaßen, dass ihm mit dem Entertainer Harald Schmidt und dem ehemaligen "Spiegel"-Journalisten Matthias Matussek auf dem Sommerfest des Schweizer rechtskonservativen Magazins "Weltwoche" zeigt. Mattusek postete das Foto auf seinem Facebook-Profil, mittlerweile ist es wieder gelöscht.

In den sozialen Netzwerken sorgte das Foto des Trios teils für Empörung. Insbesondere Schmidt wurde kritisiert, sich mit Maaßen ablichten zu lassen. Auch das Sommerfest ist umstritten: Die "Weltwoche" gehört dem Schweizer Verleger Roger Köppel. Er sitzt seit 2015 für die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei als Abgeordneter im Schweizer Parlament. Seit dem russischen Angriffskrieg verbreitet Köppel immer wieder prorussische Positionen. Bei einem Moskau-Besuch traf Köppel Putins Chefpropagandisten Wladimir Solowjow.

Maaßen bemüht Vergleich zum Dritten Reich

Maaßen schrieb vergangenen Sonntag auf X, früher Twitter: "In den 1930er Jahren hieß es: "Kauft nicht bei Maaßen." Geschichte wiederholt sich. Die Nazis heute sind im Unterschied zu ihren Vorfahren so verblödet, dass sie noch nicht einmal merken, dass sie Nazis sind."

Jens-Christian Wagner, der Leiter der KZ-Gedenkstätte Buchenwald, hat deshalb Anzeige gegen Maaßen erstattet, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Maaßen würde mit dem Vergleich die Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus mit seiner angeblichen Verfolgung gleichsetzen, so Wagner.

Mit dem Aufruf "Kauf nicht beim Juden" reifen die Nationalsozialisten zum Boykott von jüdischen Geschäften auf. Das war einer der ersten Schritte der Judenverfolgung, die mit der Massenermordung und dem Holocaust endete.

Die Relativierung des Holocaust ist hierzulande eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Verwendete Quellen
  • sueddeutsche.de: "Party mit Folgen"
  • x.com: Profil von Hans-Georg Maaßen
  • gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung"
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