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Ärger mit Finanzamt
Wegen Petitionen an Nestlé & Co.: Change.org nicht mehr gemeinnützig


18.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Petition gegen Plastikflaschen von Nestlé, Hannes Jaenecke war der Petent: Solche Eingaben soll change.org künftig nach dem Willen des Finanzsamts nicht mehr anbieten – oder von Nutzern eine Gebühr erheben (Archivfoto).Vergrößern des Bildes
Petition gegen Plastikflaschen von Nestlé, Hannes Jaenecke war der Petent: Solche Eingaben soll change.org künftig nach dem Willen des Finanzsamts nicht mehr anbieten – oder von Nutzern eine Gebühr erheben (Archivfoto).Zino Petere (Quelle: Zino Peterek)

Es ist die größte Kampagnenplattform in Deutschland – und sie hat ein Problem: Die Petitionsseite Change.org gilt nicht mehr als gemeinnützig. Problem sind Petitionen an Firmen.

Schauspieler Hannes Jaenicke ist offenbar sauer. Einerseits ärgert er sich über Plastikmassen und hat an Nestlé die Petition "Stoppt die Plastikflut!" mit mehr als 150.000 Unterzeichnern gestartet. Andererseits sind Petitionen an Konzerne nun ein Problem für Change.org: Der Verein hat wegen solcher Eingaben die Gemeinnützigkeit verloren. "Es ist ein Skandal", lässt sich Jaenicke in einer Mitteilung zitieren. Durch den Verein sei etwa dieser "unbequeme, aber so wichtige Protest für die Umwelt" erst ermöglicht worden.

Change.org e.V. hat sich nach eigenen Angaben entschieden, gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Verein hat demnach am Donnerstag Einspruch gegen die Entscheidung beim Finanzamt für Körperschaften I in Berlin eingelegt. Vorstand Gregor Hackmack kann nicht verstehen, dass Petitionen an nichtstaatliche Akteure gegen Gemeinnützigkeit sprechen. Vor allem meint er: "Gebühren sollen kein Hinderungsgrund für Engagement auf Change.org sein."

change.org will nicht klein beigeben

Genau das fordere nämlich das Finanzamt, so der Verein. Die Finanzverwaltung selbst kann sich dazu wegen des Steuergeheimnisses nicht äußern. An Ministerien, Ämter und Politiker soll Change.org weiterhin Petitionen ermöglichen können. Eingaben an Nestlé, RWE oder andere Unternehmen passten dagegen nicht zum Vereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens”, habe die Finanzbehörde entschieden.

Change.org will aber weder auf diese Petitionen verzichten noch Geld dafür nehmen – mit fatalen Folgen für die Gemeinnützigkeit. Wer Change.org spendet, kann das nicht mehr bei der Steuer geltend machen.

Falsch findet das auch Stefan Diefenbach-Trommler, der an der Spitze der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" steht, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen. "Entweder gilt der gemeinnützige Zweck 'Förderung des demokratischen Staatswesens' für alle Grundrechte – oder es braucht eine ausdrückliche Erwähnung des Schutzes und der Förderung von Grund- und Menschenrechten im Gemeinnützigkeitsrecht", sagt er.

Diverse Organisationen betroffen

In der Allianz müssen sich etliche Organisationen mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder der Sorge darüber herumschlagen. Die Fälle von Attac, Finanzwende oder VVN-BdA wurden bekannt. "Sie sind nur die Spitze des Eisbergs", erklärt Diefenbach-Trommler. Change.org streite stellvertretend für andere Organisationen. "Zivilgesellschaftlichen Organisationen fehlt anders als Wirtschaftsverbänden eine Schutzmacht in Regierung und Parlament."

Im vergangenen Jahr hatten die Organisationen Hoffnung, dass der Gesetzgeber Änderungen beschließt – vergebens. "Das Gemeinnützigkeitsrecht ist beim Engagement für Demokratie und Menschenrechte oft mehr Hürde als Hilfe", so Diefenbach-Trommler. Die Begriffe seien zu eng gefasst.

Jaenickes Petition gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ist noch online und bekommt weiter Unterschriften, aber er hat sie bereits mit 138.000 Unterzeichnern an Nestlé übergeben. Schärfste Waffe, sagte er bei der Übergabe, sei natürlich die Kaufentscheidung der Verbraucher, nicht die Petition selbst. Aber um die Aufmerksamkeit vieler Menschen zu erreichen, helfen Petitionen oft sehr.

Petitionen von Change.org oder vergleichbaren Seiten haben allerdings keinerlei Rechtsfolgen. Bei der Petitionsplattform des Bundestags ist das anders: Wenn dort eine gewisse Zahl Unterschriften erreicht ist, befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestags in öffentlicher Sitzung damit und der Petent kann sein Anliegen dort vorstellen.

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